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ANLEGER Frage: an Malte Diesselhorst Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz

Bei Provisionen ist Skepsis geboten.

Die Verbraucherzentralen haben massive Kritik an den Beratungsprotokollen der Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken geübt. Sparer und Anleger, so heißt es, würden nicht geschützt. Vielmehr gehe es darum, die Institute von einer möglichen Haftung freizustellen. Worauf muss man als Bankkunde achten?

Anlegerschutz war das Motiv, als zu Beginn 2011 die gesetzliche Pflicht eingeführt wurde, Anlageberatungsgespräche zu protokollieren. Immer wieder wurde vorher die oft schlechte Beratung der Kunden durch Banken und Finanzdienstleister bemängelt. Vielfach war sie Gegenstand von Prozessen. Da sollte Abhilfe geschaffen werden.

Viel gebracht hat es aus Sicht der Anleger leider nicht. Denn gute Beratung kann nicht nur an einem vom Berater selbst erstellten Protokoll festgemacht werden. Die Banken verfügen mit dem oft aus Standardtext bestehenden Protokoll über ein Beweismittel, gegen das der Kunde bei einer späteren Auseinandersetzung über den Inhalt des Gesprächs vor Gericht nicht ankommt. Die Qualität der Beratung selbst wird durch die Pflicht zur Protokollierung nicht verbessert, allenfalls die Fähigkeit der Anlageberater, aus Sicht der Bank rechtssichere Protokolle zu verfassen.

Das eigentliche Problem dürfte tiefer liegen: Immer noch ist die Beratung durch Banken und Finanzdienstleister meist provisionsgetrieben. Der Kunde kann nicht erkennen, welche Interessen der Berater wirklich verfolgt. Allerdings sind Kunden angesichts der üblicherweise kostenlos angebotenen Beratung auch nicht bereit, für eine unabhängige Beratung Geld zu zahlen. Und die Vielzahl sehr komplexer Anlageprodukte überfordert oft sogar das Verständnis erfahrener Anleger.

Achten sollte jeder Anleger natürlich darauf, dass er den Inhalt des Beratungsgespräches und auch des Protokolls verstanden hat. Oft erhalten Kunden im Beratungsgespräch schriftliche Produktinformationen und bestätigen, sie auch gelesen zu haben. Wer das unterschreibt, kann sich nachher nicht mehr darauf berufen, von Risiken, die in diesen Unterlagen dargestellt sind, nichts gewusst zu haben. Wichtige Anlageentscheidungen sollten nicht im ersten Gespräch getroffen werden. Besser ist es, darüber auch mit einer anderen Person noch einmal zu sprechen und diese bei Unklarheiten zum Beratungsgespräch mitzunehmen – als kritischen Zuhörer und eventuell auch als Zeugen. Nach Provisionen und versteckten Kosten sollten Bankkunden gezielt fragen. Am Ende ist unabhängige, nicht von Eigeninteressen beeinflusste Beratung – auch wenn sie etwas kostet – auf jeden Fall vorzuziehen.

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an Malte Diesselhorst

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