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ANLEGER Frage: an Malte Diesselhorst Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz

Wer berät mich zu Hause?

Ich bin 82 Jahre alt, verwitwet, lebe allein und besitze ein Girokonto. Ich habe Angst, bald nicht mehr in meine Bankfiliale zu kommen. Meiner Großnichte möchte ich aber keine Vollmacht für mein Girokonto erteilen. Gibt es andere Möglichkeiten? Eine begrenzte Vollmacht? Oder ein Sparbuch?

Eine Bankvollmacht ist Vertrauenssache. Rechtlich ist es für den Vollmachtgeber möglich, sie zu beschränken, etwa auf bestimmte Zahlungen oder einen Höchstbetrag. In der Praxis lassen Banken meist aber nur Vollmachten zu, die auf ihren eigenen Formularen erteilt werden, und diese Formulare sehen keine Beschränkungsmöglichkeit vor.

Ein Sparbuch ist keine sehr praktikable Lösung für das Problem. Vom Sparbuch können Überweisungen nicht gemacht werden, das Geld müsste dazu also erst abgehoben und auf ein Girokonto eingezahlt werden. Von Ihrem Sparbuch könnte Ihre Großnichte also zwar Bargeld für Sie abheben. Für laufende Zahlungen, Daueraufträge oder Zahlungen per Einzugsermächtigung ist es aber nicht geeignet.

Möglich ist es, auf dem Girokonto immer nur so viel Geld zu belassen, wie für die laufenden Ausgaben nötig ist, und daneben ein Tagesgeldkonto oder ein Sparbuch einzurichten, auf das Ihre Großnichte nicht zugreifen kann. Sie könnten dann ihrer Großnichte Vollmacht für das Girokonto erteilen, der verfügbare Betrag wäre auf das Guthaben beschränkt. Das Konto sollte als reines Guthabenkonto geführt werden und keine Überziehungsmöglichkeit bieten.

Leider sind andere Möglichkeiten, Bankgeschäfte selbst vorzunehmen, oft gerade für ältere Menschen nicht gut nutzbar. Das gilt für das Internetbanking, aber auch für die telefonische Auftragserteilung. Bei den meisten Banken spricht man dabei nur noch mit einer Computerstimme, eine persönliche Unterstützung fehlt. Vielleicht können Sie bei Ihrer Bank nachfragen, ob es in der Filiale Mitarbeiter gibt, die Sie persönlich kennen, Sie telefonisch beraten und so auch Überweisungen entgegennehmen können.

Für eine umfassende Vollmacht an eine nahestehende Person gibt es allerdings im Alter gute Gründe: gerade bei Krankheiten kann es wichtig sein, dass eine Vertrauensperson über die Vermögensverhältnisse Bescheid weiß und beispielsweise Krankenhausrechnungen oder laufende Kosten der Wohnung bezahlen kann. Das lässt sich sehr gut auch in einer notariellen Vorsorgevollmacht regeln, die umfassend für den Fall der Krankheit erteilt wird. Eine notarielle Vollmacht wird auch von Banken akzeptiert, so dass jedenfalls für diesen Fall eine Bankvollmacht nicht gesondert erforderlich ist.

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an Malte Diesselhorst

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