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ANLEGER Frage: An Malte Diesselhorst von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz

Lohnt das Aktionärstreffen?

Die Hauptversammlungssaison läuft. Was hat der Kleinaktionär eigentlich davon, wenn er zu den Aktionärstreffen geht? In den Abstimmungen dominieren doch ohnehin meist Großaktionäre oder die großen Kapitalgesellschaften mit ihren Stimmrechten.

Aktionäre sind die Eigentümer börsennotierter Unternehmen, und als Eigentümer ist ihre Rechtsstellung sogar durch die Verfassung geschützt. Vielen Aktionären ist trotzdem nicht bewusst, welche Einflussmöglichkeiten sie über die Hauptversammlung auf ihr Unternehmen haben. Tatsächlich entsteht oft der Eindruck, alles sei im Vorfeld schon hinter den Kulissen abgekartet, man könne ja doch nichts ausrichten. Dieser Eindruck trügt manchmal.

Turbulente Hauptversammlungen, etwa die der Commerzbank vor knapp zwei Wochen, zeigen, dass die Meinung der Aktionäre auf der Hauptversammlung gehört und auch in der Berichterstattung berücksichtigt wird. Und die öffentliche Wahrnehmung hat erheblichen Einfluss auf die oft so unnahbar wirkenden Unternehmenslenker. Aktionäre, die ihre Interessen selbst äußern oder auch durch Aktionärsvereinigungen gebündelt in der Hauptversammlung anbringen, können also starken Einfluss auf Unternehmensentscheidungen nehmen.

Das gilt vor allem dann, wenn Schritte anstehen, die Aktionäre schädigen könnten, wie Kapitalmaßnahmen, Übernahmen oder ein Squeeze-out. In solchen Hauptversammlungen wird oft lebhaft diskutiert, und sie sind auch für solche Teilnehmer unterhaltsam, die sich selbst an der Debatte nicht beteiligen möchten. Eine gute Gelegenheit, Vorstände und Aufsichtsräte live zu erleben und sich ein eigenes Bild von der Unternehmensführung zu machen.

Dazu gilt: Jede Aktie hat eine Stimme. Allerdings ist auf vielen Hauptversammlungen die wirkliche Mehrheit – der Streubesitz – nicht annähernd vollständig präsent oder vertreten. Die Stimmen der fast immer vertretenen größeren, institutionellen Aktionäre gewinnen dadurch an Gewicht. Wer also den Aufwand der Anreise und der Teilnahme an der Hauptversammlung scheut, der sollte sich zumindest vertreten lassen, zum Beispiel durch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).

Für Liebhaber des kulinarischen Rahmenprogramms der Hauptversammlung sind die Zeiten dagegen eher schlecht. Meist müssen die Eigentümer des Unternehmens mit belegten Brötchen oder Buletten Vorlieb nehmen. Aber diese „Naturaldividende“ sollte ja ohnehin bei der Anlageentscheidung nicht im Vordergrund stehen.

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