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ANLEGER Frage: an Peter Lischke Verbraucherzentrale Berlin

Niedrige Zinsen langfristig sichern?

Für eine größere Anschaffung möchte ich einen Kredit aufnehmen. Die Zinsen sind momentan noch recht niedrig. Soll und kann ich mich langfristig binden?

In der Tat sind die Darlehenszinsen im Moment nach wie vor günstig. So gibt es Ratenkredite bei einer Laufzeit von 24 Monaten bereits mit einem Effektivzins ab 4,90 Prozent. Für die Finanzierung eines Neuwagens werden Zinsen um die sechs Prozent angeboten. Manches Sonderangebot zur Neuwagenfinanzierung ist noch viel günstiger. Aber auch bei Hypothekendarlehen sind die Konditionen nach wie vor günstig: Sie liegen bei einer Laufzeit von 15 Jahren bei den besten zehn überregionalen Anbietern mit Filialnetz zwischen 4,32 und 5,13 Prozent (vgl. „Finanztest“ 4/2011).

Es ist also durchaus sinnvoll, einen Kredit mit einer langen Laufzeit abzuschließen. In einem ersten Schritt sollte also überlegt werden, wie es um die persönliche Bonität bestellt ist, welche Ratenhöhe gezahlt werden kann und soll. Dabei ist natürlich die persönliche Situation, nicht zuletzt auch die Sicherheit des Arbeitsplatzes (soweit wie möglich) zu berücksichtigen. Stehen diese Eckdaten für die Finanzierung fest, sind die Angebote leicht zu vergleichen. Bei gleicher Zinsbindung ist der Kredit mit dem niedrigsten Effektivzins am günstigsten. Man muss dann lediglich überlegen, wie lange man sich vertraglich binden will und kann.

Allerdings hat hier die Neuregelung des Verbraucherkreditrechtes zum 11. Juni 2010 eine wesentliche Neuregelung für Darlehensnehmer gebracht. Der Kredit kann ohne Einhaltung von Kündigungsfristen ganz oder teilweise getilgt werden. Eine gesetzliche Kündigungsfrist ist dabei nicht einzuhalten. Es ist aber zulässig, eine solche mit einer Dauer von bis zu einem Monat zu vereinbaren. Dennoch kann der Verbraucher vorzeitig in beliebiger Höhe zurückzahlen. Darauf ist vor Vertragsabschluss auch ausdrücklich hinzuweisen (§§ 492 Abs. 1 und 2, 494 Abs. 1 BGB). Zu beachten ist aber, dass es den Kreditinstituten in diesem Fall erlaubt ist, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Der Anspruch ist begrenzt. Beträgt die Restlaufzeit des Darlehens noch ein Jahr oder mehr, darf die Bank nicht mehr als ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages verlangen. Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr darf die Vorfälligkeitsentschädigung 0,5 Prozent des zurückgezahlten Betrages betragen.

Diese Regelungen gelten ausdrücklich nicht für Hypothekendarlehen. Diese sind grundsätzlich während der vereinbarten Laufzeit nicht kündbar und hier berechnet sich auch die Vorfälligkeitsentschädigung anders. Gleichwohl sind die niedrigen Zinsen auch für die Immobilienfinanzierung interessant.

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an Peter Lischke

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