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ANLEGER Frage: an Peter Lischke Verbraucherzentrale Berlin

Lohnen sich Genussrechte?

Was ist von Genussrechten zu halten, die häufig auch von kleinen Unternehmen aus der Region angeboten werden. Die Konditionen sind attraktiv – zum Beispiel 5,1 Prozent Zinsen pro Jahr bei fünf Jahren Laufzeit – lohnt sich das?

Wie bei den meisten Geldanlageprodukten lässt sich die Frage nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantworten. Zuerst einmal handelt es sich um ein Angebot, dass in Zeiten niedriger Zinsen bei Banken oder Bundeswertpapieren ganz attraktiv daherkommt: feste hohe Zinsen, kein Kursrisiko, Rückzahlung der Einlage zum Nennwert zum Ende der Laufzeit. Auf den ersten Blick also ein „Rundum-sorglos-Paket“. Tatsächlich ist aber ein gehöriges Maß an Skepsis geboten, denn es handelt sich keinesfalls um eine sichere Anlage.

Mit dem Erwerb solch eines Genussscheines gibt der Erwerber dem Herausgeber des Wertpapieres, also dem Unternehmen, im Prinzip ein Darlehen. Das Unternehmen arbeitet mit dem Geld, erhöht sein Kapital für weitere Investitionen und spart sich aufwendige Prüfungen und zum Teil teure Finanzierungen durch Banken. Der Genussscheinerwerber hat zwar einen Anspruch auf die Zinsen und die Rückzahlung seines Kapitals, aber er hat keinerlei Einfluss oder gar Kontrollmöglichkeit, was tatsächlich mit seinem Geld passiert. Ein Sicherungssystem im Sinne einer Einlagensicherung gibt es nicht. Im Falle einer Insolvenz wäre das angelegte Geld unter Umständen verloren. Deswegen ist auch zu bedenken, dass sich hinter der überdurchschnittlich hohen Verzinsung auch eine Risikoprämie verbirgt.

Deshalb sollte jeder, der Genussscheine erwerben möchte, sehr genau prüfen, wie es um die tatsächliche Vermögenssituation des Unternehmens steht, um das Risiko abschätzen zu können. Hier hilft insbesondere ein Blick in die im Verkaufsprospekt enthaltene Bilanz, vor allem sollte auf die Höhe des vorhandenen Kapitals und die Höhe der Verbindlichkeiten geachtet werden.

Die Herausgabe von Genussscheinen bedarf keiner Zulassung, zumal die Papiere in der Regel nicht gehandelt werden. Eine vorzeitige Verfügbarkeit ist damit ausgeschlossen, da die Emittenten nicht verpflichtet sind, die Papiere vor Ablauf der Laufzeit zurückzunehmen. Besonders kleine Firmen werden nicht von der Finanzaufsicht überwacht und auch der Hinweis auf die Prospekthinterlegung und eine Wertpapierkennnummer helfen nicht wirklich weiter. Die Aufsicht hat den Prospekt lediglich nach formalen Kriterien auf seine Vollständigkeit überprüft. Eine inhaltliche Prüfung bezüglich der Seriosität des Unternehmens geschweige denn einer Garantie für ein erfolgreiches Investment sind damit nicht verbunden.

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an Peter Lischke

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