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ANLEGER Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Wie spare ich im Ausland fürs Alter?

Mein Arbeitgeber hat mir angeboten, in unserer Niederlassung in Brasilien zu arbeiten. Das Angebot reizt mich sehr, aber was ist mit meiner gesetzlichen Rentenversicherung?

Bei der rentenrechtlichen Beurteilung von Beschäftigungen im Ausland muss man drei Fälle unterscheiden: Arbeiten Sie innerhalb der Europäischen Union, kommt das Europarecht zur Anwendung. Das koordiniert die geltenden Regelungen zwischen den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz. Mit verschiedenen anderen Ländern, etwa Australien, Marokko oder Japan, hat die Bundesrepublik Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Hierin wird jeweils zweiseitig vereinbart, dass bestimmte Regelungen gelten. Bei einer Beschäftigung im „vertragslosen Ausland“ dagegen gibt es keine gemeinsamen Regeln – hier wendet jedes Land seine eigenen Bestimmungen an.

Seit im Mai das deutsch-brasilianische Sozialversicherungsabkommen in Kraft getreten ist, ist auch Brasilien ein „Vertragsstaat“. Dadurch werden der soziale Schutz von Deutschen und Brasilianern – besonders im Bereich der Rentenversicherung – koordiniert und Lücken im Versicherungsverlauf durch die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten geschlossen.

Das Sozialversicherungsabkommen enthält Regelungen, um eine Doppelversicherung in Deutschland und Brasilien zu vermeiden. Die von deutschen Unternehmen nach Brasilien entsandten Arbeitnehmer sind im Zielland von der Rentenversicherungspflicht für die ersten 24 Monate befreit. Die deutschen Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung gelten für sie weiter. Das Gleiche gilt umgekehrt für Entsendungen aus Brasilien.

Die Abmachung sieht außerdem grundsätzlich die ungekürzte Zahlung von Renten in dem anderen Abkommensstaat vor („Leistungsexportprinzip“). Bislang konnte die Rente in bestimmten Fällen gegebenenfalls nur anteilig geleistet werden. Die Erfüllung der Wartezeit für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Mindestversicherungszeit; zum Beispiel von fünf, 15 oder 35 Jahren) sowohl für deutsche als auch brasilianische Renten ist Voraussetzung für einen Anspruch. Dies kann nunmehr durch Zusammenrechnung der in Deutschland und Brasilien zurückgelegten Versicherungszeiten geschehen.

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an Stefan Braatz

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