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ANLEGER Frage: an Claus-Günther Richardt Leiter des Bereichs Vermögensanlagen der Berliner Sparkasse

Arbeitgeber helfen beim Sparen

Ich habe vor kurzem eine Ausbildung begonnen und erhalte auch vermögenswirksame Leistungen. Würde sich für mich der Abschluss eines Bausparvertrags lohnen, auch wenn ich gar nicht plane, eine Immobilie zu erwerben?

Vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber und die zusätzliche staatliche Förderung sollten Sie sich nicht entgehen lassen. Und auch wenn Sie aus heutiger Sicht keine Immobilie erwerben möchten, bietet das Bausparen eine Reihe von Vorteilen. Traditionell ist es die am meisten genutzte Anlageform für vermögenswirksame Leistungen (VL) – und das aus gutem Grund: Denn ein VL-Bausparvertrag ist eine besonders sichere Anlage und wird unter bestimmten Voraussetzungen vom Staat mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage gefördert. Auf einen jährlichen Höchstbetrag von 470 Euro zahlt der Staat bei einer siebenjährigen Bindungsfrist eine Zulage von neun Prozent, also immerhin 43 Euro im Jahr. Hier gelten bestimmte Einkommensgrenzen: Singles etwa dürfen pro Jahr nicht mehr als 17 900 Euro zu versteuerndes Einkommen beziehen.

So können Sie bis zu 3590 Euro ansparen, die Zinsen noch nicht eingerechnet. Und wer weiß, vielleicht haben Sie in sieben Jahren Ihre Meinung zum Immobilienerwerb geändert. Für einen voll angesparten, zuteilungsreifen Bausparvertrag erhalten Sie ein Bauspardarlehen zu günstigen Zinskonditionen, das Sie im übrigen auch als Mieter verwenden können etwa für Maler- oder Klempnerarbeiten bei einer Instandsetzung.

Eine Alternative zum Bausparen ist das ebenfalls geförderte Sparen in Aktienfonds. Die staatliche Zulage beträgt hier sogar zwanzig Prozent. Bei einem jährlichen Höchstbetrag von 400 Euro wären dies 80 Euro. Aktienfonds haben einen deutlich spekulativeren Charakter und eignen sich deshalb nicht für jeden Anleger. Zudem sollte man einen längeren Atem mitbringen, falls die Börsen am Ende der Bindungsfrist des Vertrags gerade gefallen sind. Dann macht es Sinn, mit der Auszahlung zu warten, bis die Kurse wieder gestiegen sind. Auf der anderen Seite besteht beim Aktienfondssparen aber auch eine größere Chance auf hohe Renditen.

Nach Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist von sieben Jahren können Sie über das Guthaben bei beiden Anlageformen mit allen Prämienvorteilen nach Belieben verfügen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist den Vertrag kündigen, verfällt allerdings der Anspruch auf die staatlichen Prämien. Hier gibt es aber Ausnahmen, etwa eine einjährige ununterbrochene Arbeitslosigkeit. Für welche Anlageform Sie sich auch entscheiden, so können Sie ohne große Eigenbeiträge einen Grundstock für Ihr Vermögen legen.

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an Claus-Günther Richardt

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