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ANLEGER Frage: an Malte Diesselhorst Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz

Mehr Transparenz für Aktionäre

Anlegerverbände haben jüngst kritisiert, dass die Dax-Unternehmen bei der Veröffentlichung ihrer Vorstandsbezüge transparenter werden, dass bei den – teils enorm hohen – Pensionszusagen aber vieles undurchsichtig bleibt. Ist hier der Gesetzgeber gefordert? Was muss aus Sicht der Aktionäre verbessert werden?

Vorstandsvergütungen wurden in den letzten Jahren immer wieder, oft an einzelnen Beispielen, sehr emotional diskutiert. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat in ihrer aktuellen, gemeinsam mit der TU München erstellten Studie die Vergütungssysteme und die Höhe der Managervergütungen erneut untersucht. Ergebnis: die Aufmerksamkeit, die das Thema in den letzten Jahren hatte, und die neuen gesetzlichen Regelungen führen zu einer verbesserten Transparenz und mehr Bewusstsein bei den Unternehmen für Fragen der Vorstandsvergütung.

Während die meisten börsennotierten Unternehmen inzwischen, wie es die aktuelle gesetzliche Regelung erfordert, über Grundvergütung und Boni individualisiert für jedes Vorstandsmitglied berichten, ist die Darstellung und Verständlichkeit der Vergütungssysteme allerdings oft noch verbesserungsfähig.

Das gilt besonders für die Pensionen, die meist einen bedeutenden Anteil an der Gesamtvergütung der Manager haben, in der Darstellung aber vernachlässigt werden. Daten, die zur Bewertung wichtig sind, wie etwa der angenommene Zinssatz für die Pensionsverpflichtung, werden oft nicht angegeben. Die tatsächliche Höhe der zugesagten Pensionen ist in vielen Fällen nicht ermittelbar. Die Pensionssysteme der Gesellschaften sind so unterschiedlich, dass ein Vergleich kaum möglich ist.

Gerade auch vor dem Hintergrund, dass das Gesetz über die Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) den Aktionären inzwischen die Möglichkeit einräumt, in der Hauptversammlung über die Billigung des Vorstandsvergütungssystems abzustimmen, ist eine Verbesserung der Darstellung der Vergütungsbestandteile wichtig.

Notwendig sind hier eine einheitliche Darstellungsform und klare Vorgaben, nach welchen Berechnungsmethoden die einzelnen Bestandteile der Vergütung ermittelt werden. Vorbild könnten die Vorgaben der US-Börsenaufsicht SEC sein, die die Vergleichbarkeit der Darstellung verbessern würden. Den Aktionären würde so die Möglichkeit gegeben, zu überprüfen, ob das Vergütungssystem und seine Bestandteile tatsächlich dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts dienen – ein wesentliches Anlagekriterium nicht nur für Privatanleger, sondern auch für institutionelle Investoren.

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an Malte Diesselhorst

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