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Wirtschaft: Anleger können 1998 noch gezielt Steuern sparen

In den ersten Tagen nach Bekanntwerden des Steuerreform-Programms der neuen rot-grünen Bundesregierung sank die Zahl der Anleger, die sich mit Ihrer Unterschrift an geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds oder Leasing-Geschäften beteiligten, rapide.Zu groß war die Verunsicherung, wie sich die Projekte künftig rechnen.

In den ersten Tagen nach Bekanntwerden des Steuerreform-Programms der neuen rot-grünen Bundesregierung sank die Zahl der Anleger, die sich mit Ihrer Unterschrift an geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds oder Leasing-Geschäften beteiligten, rapide.Zu groß war die Verunsicherung, wie sich die Projekte künftig rechnen.Schließlich hatte der künftige Finanzminister Oskar Lafontaine keinen Hehl daraus gemacht, den "unsolidarischen Steuer-Künstlern" einen Strich durch die Rechnung zu machen.Die vorübergehende Zurückhaltung der Anleger war verständlich.Doch lange darf die Untätigkeit nicht mehr dauern.

Denn immer klarer wird bei der Analyse der rot-grünen Vorschläge: Die Steuersparer müssen in den letzten Wochen des Jahres die noch verbliebenen Chancen gezielt nutzen.So können sie sich nicht nur für 1998 die Milde des Finanzamtes sichern, sondern auch für die kommenden Jahre.Auf Null können dann allerdings einige Steuerzahler ihre Steuer nicht mehr senken, zumindest nicht durch Vermietungsverluste.Denn diese werden voraussichtlich ab dem kommenden Jahr nur noch bis zu 100 000 DM (Verheiratete bis zu 200 000 M) wie bisher steuerlich anerkannt.Verluste, die darüber hinausgehen, sind nur noch bis zur Hälfte der verbleibenden positiven Einkünfte absetzbar.

Beispiel: Ein alleinstehender Anleger mit 250 000 DM zu versteuerndem Einkommen macht 240 000 DM Verluste.Nachdem er davon 100 000 DM wie bisher dem Finanzamt meldete, stehen noch 150 000 DM Einkünfte zu Buche.Diese kann er künftig nur noch halbieren.Die restlichen 65 000 DM Verluste muß er fürs nächste Jahr fortschreiben.Nicht betroffen von den Beschränkungen bei der Verlust-Verrechnung sind Steuerspar-Beteiligungen, bei denen Anleger gewerbliche Einkünfte erzielen, zum Beispiel Schiffsbeteiligungen und Leasing-Fonds für Flugzeuge oder Filmrechte.Trotzdem sollten die Anleger gerade bei diesen Beteiligungen künftig noch länger mit der Unterschrift zögern, denn hier wirkt eine andere Keule des Steuer-Programms.

Die Steuersparer dürfen beim Verkauf solcher Beteiligungen auf den erzielten Gewinn nicht länger nur den halben durchschnittlichen Steuersatz zahlen, also beim bisherigen Recht maximal 26,5 statt 53 Prozent.Statt dessen müssen sie künftig den vollen Steuersatz überweisen.Da dieser nur geringfügig sinkt - der Spitzensteuersatz auf 51 Prozent ab dem Jahr 2000, auf 48,5 Prozent ab 2002 - sind die Folgen der Reform gewaltig.Und zwar auch bei vor der Reform verkauften Beteiligungen, zum Beispiel beim aktuellen Flugzeugfonds der Münchener HFS.Die Rendite auf das durchschnittlich gebundene Kapital sinkt von 18,8 auf neun Prozent.Und das ist kein Einzelfall, denn bei den meisten Leasingfonds sind 80 Prozent des Ertrages das Ergebnis steuerlicher Vorzugskonditionen.Nur bis zu 20 Prozent des Ertrages sind Folge der Wirtschaftlichkeit.Unverändert interessant bleiben die Fonds allerdings für jene Anleger, die sich sicher sind, daß sie zum Termin des Fonds-Verkaufes - meist nach rund zehn Jahren - keine oder nur noch sehr geringe Steuern zahlen.Beispielsweise, wenn im Rentenalter die Einkünfte deutlich sinken.Dann wird ein Rendite-Absturz vermieden.Aufgrund der kurzen Laufzeiten sind vor allem Flugzeugfonds für eine solche Steuerplanung besonders geeignet.Für Zukunfts-Rentner lohnt ein Investment in Leasing-Fonds weiter, denn wirtschaftlich kann dabei auch künftig nicht viel passieren.Die Einnahmen während der gesamten Mietzeit stehen fest, gesichert bei den meisten Fonds durch 1a-Adressen: Großbanken, multinationale Konzerne oder die öffentliche Hand.

Auch wer nicht über Fonds, sondern als Einzel-Anleger in vermietete Eigentumswohnungen investiert, dem drohen durch rot-grün Einbußen.Nicht nur, daß Ende dieses Jahres die Sonderabschreibung (25 Prozent bei Wohnungs-Neubauten, 20 Prozent bei Gewerbebauten, 40 Prozent für Modernisierungen) wegfällt.Auch die Investitionen in denkmalgeschützte Bauwerke oder Gebäude in Sanierungsgebieten werden steuerlich uninteressant.Während für Sanierungsgebiete vom Fiskus überhaupt keine Förderung mehr geplant ist, sollen bei Denkmälern jährlich nur noch fünf statt zehn Prozent der Sanierungskosten steuerlich absetzbar sein.Und auch die ab 1999 gezahlten direkten Zuschüsse (bis 400 DM pro Quadratmeter bei neuen Mietwohnungen, 180 DM bei Sanierungen) sind kaum ein Investitionsanreiz.

Statt auf solche Mini-Vorteile zu warten, sollten sich clevere Anleger bereits durch Investitionen in diesem Jahr die Steuervorteile für die kommenden Jahre sichern, am besten mit Hilfe von Modernisierungsfonds.Auf die Sanierungskosten gewährt der Fiskus 40 Prozent Sonderabschreibung, die sofort oder verteilt auf fünf Jahre ans Finanzamt gemeldet werden können.So kann der Anleger bis zum Jahr 2002 die Verluste genau in den Jahren gezielt einsetzen, in denen ihn wegen hoher Einkünfte das Finanzamt besonders drangsaliert.Im Extremfall könnte also die gesamte Abschreibung erst im Jahr 2002 ans Finanzamt gemeldet werden.Lohnend ist ein solches Bunkern von Steuerspar-Abschreibungen nicht nur aufgrund der rot-grünen Pläne.In der aktuellen Phase mit historisch niedrigen Zinsen kostet eine gut vermietete Immobilie den Investor in den ersten zehn Jahren unterm Strich nicht viel.

Größere Probleme als der Umgang mit dem Finanzamt und der Finanzierung macht die Entscheidung für das richtige Objekt.Wirtschaftlichkeit ist selbst in Berlin schwer zu finden.Es gilt die Faustregel: Von Angeboten, bei denen das 25fache der - realistischen - jährlichen Mieteinnahmen als Kaufpreis überwiesen werden soll, sollten Anleger die Finger lassen.Und besonders interessant wird das Investment erst, wenn dieser Faktor auf das 20fache oder niedriger sinkt.

WOLFGANG LUDWIG

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