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Anlegerprozess: Keine Pflichtverletzung von Daimler

Die verspätete Mitteilung des Rücktritts von Ex-Konzernchef Jürgen Schrempp hat für Daimler-Chrysler wohl keine Konsequenzen. Das Unternehmen hat den Prozess dazu gegen einen Verbund von Anlegern gewonnen.

Stuttgart - Der Autobauer habe die Personalentscheidung rechtzeitig bekannt gegeben, begründete das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart seine Entscheidung. Erst nach dem Beschluss des Aufsichtsrates habe das Unternehmen die Insiderinformation gemäß des Wertpapierhandelsgesetzes veröffentlichen müssen. Die Vorabgespräche über das vorzeitige Ausscheiden von Schrempp seien dagegen nicht adhoc-pflichtig gewesen.

Hintergrund des Zivilverfahrens war die Klage von zehn Anlegern gegen Daimler-Chrysler. Dem Stuttgarter Dax-Unternehmen hatten die Anleger vorgeworfen, die adhoc-Mitteilung über den geplanten Rücktritt von Schrempp am 28. Juli 2005 zu spät veröffentlicht zu haben. Nach Veröffentlichung der Mitteilung war die Daimler-Chrysler-Aktie um bis zu zehn Prozent gestiegen. Wären sie eher informiert gewesen, hätten sie ihre Aktien nicht - wie geschehen - kurz vor der Mitteilung verkauft, hatten die Kläger argumentiert.

Der Prozess gilt als das bundesweit erste Verfahren nach dem neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, derartige Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. (tso/dpa)

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