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Container können eine riskante Anlage sein - wenn der Fondsanbieter nicht sauber ist.

© imago images / Chris Emil Janßen

Update

Anlegerschutz: Regierung will Grauen Kapitalmarkt stärker kontrollieren

Die Regierung will Anleger vor krummen Touren bei Finanzprodukten besser schützen. Finanzmarkt-Kritiker Schick: Es wird immer zu schwach reagiert.

Im März hat die Investmentfirma P&R für einige ihrer Gesellschaften Insolvenz angemeldet. Der Finanzdienstleister bot Privatleuten Direktinvestments in Container an, kein Geschäft, das sonderlich riskant klingt – die in Aussicht gestellten Renditen waren auch eher niedrig. Doch seither müssen 54000 Anleger bangen, ihr Geld jedenfalls zum Teil zu verlieren. Wie es im März hieß, hatte die Firma wesentlich weniger Container in ihrem Bestand als an die Anleger verkauft wurden – statt 1,6 Millionen waren es nur 618000. Die auf den ersten Blick relativ solide Sache entpuppte sich als Schneeballsystem, bei dem immer mehr Geld eingesammelt wurde, mit dem die Firma Ausschüttungsansprüche bediente, die über die Anlagen gar nicht erwirtschaftet waren. Solche Fälle will die Bundesregierung künftig nach Möglichkeit verhindern – auf dem Grauen Kapitalmarkt, der weniger reguliert und kontrolliert wird, sollen die Zügel angezogen werden. Es ist nicht der erste Vorstoß.

"Mehr Transparenz"

Das Bundesfinanzministerium und das Justiz- und Verbrauchschutzministerium haben nun neue Maßnahmen vorgestellt. Finanz-Staatssekretär Jörg Kukies sprach von „bedauernswerten Fällen“, die eine Reaktion erforderlich machten. Justiz-Staatssekretär Gerd Billen versprach „bessere Information“ und „mehr Transparenz“. Man wolle den Sumpf des Grauen Kapitalmarkts trockenlegen. Die Regeln für die Zulassung und Kontrolle von bestimmten Finanzprodukten über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sollen dafür verschärft werden. Gerhard Schick, früherer Grünen-Finanzpolitiker und jetzt Chef der Organisation "Bürgerbewegung Finanzwende", sieht das zwar positiv. Doch es sei "leider kennzeichnend, dass es nach jedem Skandal am Grauen Kapitalmarkt und dem daraus resultierenden Druck wieder neue Gesetze braucht", sagte Schick dem Tagesspiegel. "Das liegt daran, dass immer zu schwach reagiert wird und selbst die bestehenden Kapazitäten von Seiten der BaFin nicht genutzt werden." Erst Druck von außen, wie eine Unterschriftenaktion seiner Organisation, habe dazu geführt, dass sich nun überhaupt etwas bewege. "Bezeichnend ist, dass die Bundesregierung nun in ihrem Maßnahmenpaket mehrmals bereits bestehende Kapazitäten der BaFin erwähnt und daran erinnert. Klar ist aber auch, dass kein Gesetz der Welt wirklich umfassend wirkt, wenn es nicht angewandt wird. Deshalb muss die BaFin die alten und die avisierten neuen Möglichkeiten wirklich nutzen, anders als das bei P&R der Fall war", lautet Schicks Bewertung des Maßnahmenpakets.

Erweiterte Kontrollrechte

Speziell auf den Fall der Containerfirma P&R geht zurück, dass die Bafin erweiterte Kontrollrechte bekommen wird. Künftig darf sie von Unternehmen schon Auskünfte und Unterlagen verlangen, die „zur Klärung im Vorfeld“ einer Sonderprüfung dienen. Damit hat sie ein Mittel an der Hand, schon auf Vermutungen zu reagieren, dass bei einer Anlagefirma möglicherweise nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Auch eine bessere Kontrolle der Mittelverwendung soll solche Fälle eindämmen. Emittenten von Direktinvestments werden verpflichtet, „einen geeigneten unabhängigen Dritten“ – das können Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer sein – mit dieser Kontrolle zu beauftragen. Das Ergebnis muss veröffentlicht werden. Damit soll sichergestellt werden, ob grundsätzlich genügend Sachgüter hinter einem Anlageprodukt stehen, um die versprochenen Zahlungen auch erfüllen zu können.

Verbot von unklaren Konstrukten

Ein weiterer Punkt: „Blindpool-Konstruktionen sollen verboten waren. Darunter versteht man Anlageprodukte, bei denen im ursprünglichen Prospekt für die Anleger nicht konkret gesagt wird, was mit den Anlagegeldern finanziert wird. Damit können Anleger nicht einschätzen, was mit ihrem Geld im Detail passiert und wie es sich mit den Renditechancen und -risiken tatsächlich verhält. Privatanlegern sollen solche Produkte „nicht mehr öffentlich angeboten werden dürfen“, teilten die beiden Ministerien mit.

Bereits auf dem Weg ist die Abschaffung „unvollständiger Verkaufsprospekte“, in denen wesentliche Angaben erst nachträglich dem Anleger bekannt gemacht werden – etwa die tatsächliche Höhe von Zinszahlungen. Unterbunden werden soll auch der Eigenvertrieb von Vermögensanlagen durch die Anbieter selbst, bei denen „regelmäßig keine Anlagevermittlung oder -beratung“ erfolge. Der Vertrieb darf künftig nur noch über Finanzdienstleister und Anlagenvermittler stattfinden, die unter laufender Aufsicht der Behörden stehen. Auch gibt es künftig keine Ausnahmen mehr, was die Zulassung betrifft. Verwalter von geschlossenen Fonds mit geringem Volumen mussten sich bisher nur registrieren lassen, ohne allen Kontrollauflagen zu unterliegen. Damit wird nun Schluss sein: Künftig gilt für alle Verwalter geschlossener Publikumsfonds die Erlaubnispflicht, die auch die Kontrolle der Qualifikation der Vermögensverwalter einschließt.

Auch an die Anlegeraufklärung haben die beiden Ministerien gedacht: Die Bafin soll ihre Informationspolitik in der Hinsicht „intensivieren“.

Schick moniert, dass das Paket dennoch Lücken habe. "So müssten Wirtschaftsprüfer bei solchen Anlagen, aber auch im Allgemeinen endlich stärker in die Haftung genommen werden", fordert er. "Es sollte nicht möglich sein, dass Wirtschaftsprüfer hübsche Testate ausstellen, während klarer Betrug läuft, aber nachher praktisch nicht haften. Und wir fordern zudem die Einführung von Tragfähigkeitsgutachten für besonders große Projekte bei den Vermögensanlagen, damit Skandale wie P&R der Vergangenheit angehören.“

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