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In luftiger Höhe. Die Europäische Zentralbank plant bereits das nächste Anleihekaufprogramm, um die Deflation zu bekämpfen.

© dpa

Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank: Ifo-Chef Sinn hält deutsche Steuerzahler für Leidtragende

Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob die Notenbank EZB Staatsanleihen kaufen darf. Am Mittwoch hält der Generalanwalt sein entscheidendes Plädoyer.

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Manchmal reichen schon drei Worte, um die Welt wieder in Ordnung zu bringen. Zumindest zeitweise. So gelang es Mario Draghi im Juli 2012, mit einem Halbsatz die Finanzmärkte zu beruhigen. Der Chef der Europäischen Zentralbank (EZB) sagte zu, er werde „alles Notwendige tun“, um den Euro zu retten („whatever it takes“). Kurz darauf kündigte die Notenbank an, im Zweifel unbegrenzt Staatsanleihen zu kaufen. Doch während die einen erleichtert aufatmeten, regten die anderen sich auf. Die EZB überschreite ihre Kompetenzen, sagten die Kritiker. Seit Oktober ist dieser Streit ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). An diesem Mittwoch hält nun Generalanwalt Cruz Villalón sein Abschlussplädoyer. Und dem folgen die EuGH-Richter mit ihrem Votum in der Regel.

Entsprechend wichtig ist der Termin diese Woche für die EZB – auch wenn die Richter ihr abschließendes Urteil erst im Sommer abgeben werden. Für die Notenbanker sind die Anmerkungen von Villalón allein schon deshalb entscheidend, weil sie schon am nächsten Programm zum Kauf von Staatsanleihen basteln. EZB-Chef Draghi hofft, damit der Deflation vorbeugen zu können – also einer Phase fallender Preise, die oft mit einem Wirtschaftsabschwung einhergeht.

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Die Kläger halten das Programm für demokratisch nicht legitimiert

Angestoßen hat das Verfahren vor dem EuGH der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler. Zusammen mit mehreren Professoren sowie der ehemaligen Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin hatte er Verfassungsbeschwerde eingelegt. Für Gauweiler ist klar: Das 2012 von der EZB beschlossene, aber bislang nie genutzte Programm zum Kauf von Staatsanleihen sei eine demokratisch nicht legitimierte Kreditausfallversicherung für klamme Staaten. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich den Klägern in wesentlichen Punkten angeschlossen – sich aber um eine endgültige Entscheidung gedrückt und den Fall an den EuGH verwiesen.

Wie der Gerichtshof in Luxemburg letztlich entscheiden wird, ist noch offen. Experten rechnen allerdings mit einem Votum im Sinne der Notenbank. So sagt Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW): „Ich erwarte, dass der Europäische Gerichtshof die EZB stärken wird und sich nicht der Empfehlung des Bundesverfassungsgerichts anschließen wird.“ Allerdings werden die EuGH-Richter ihre Worte geschickt wählen müssen. „Die Kunst für den Europäischen Gerichtshof wird es sein, sein Urteil im Sommer so zu formulieren, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesicht wahren und damit diese Entscheidung akzeptieren kann“, meint Fratzscher.

Der europäische Gerichtshof wird der EZB wohl Auflagen machen

Auch Ulrich Kater, Chefökonom der Deka-Bank, geht davon aus, dass der EuGH wohl kaum der EZB die Anleihekäufe verbieten wird. „Aber er wird Grenzen ziehen“, sagt er. Diese Lösung ist schon deshalb wahrscheinlich, weil der EuGH als ein Treiber der europäischen Integration gilt. „Ein europäisches Gericht wird einer europäischen Institution nicht das  Heft aus der Hand nehmen“, glaubt auch Jörg Krämer, Chefvolkswirt der Commerzbank.

Ökonomen streiten über Sinn und Unsinn der Anleihekäufe

Alles tun. EZB-Präsident Mario Draghi will den Euro mit allen Mitteln retten.
Alles tun. EZB-Präsident Mario Draghi will den Euro mit allen Mitteln retten.

© dpa/Boris Roessler

Dabei ist es unter Ökonomen durchaus umstritten, ob die EZB überhaupt Staatsanleihen kaufen sollte oder nicht. So spricht sich Ifo-Chef Hans-Werner Sinn vehement gegen ein solches Ankaufprogramm aus. Es sei eine „monetäre Staatsfinanzierung“, die die EU-Verträge verbieten würden. „Dieses Programm ist ein kostenloser Versicherungsschutz für die Käufer der Staatspapiere der Krisenländer“, kritisiert er. Anleger könnten auf diese Weise Papiere der Krisenstaaten kaufen, ohne die Risiken dafür tragen zu müssen. „Die EZB verspricht, ihnen die Papiere vor einem möglichen Staatskonkurs abzukaufen und die Abschreibungsverluste in die eigenen Bücher zu übernehmen.“ Die Leidtragenden seien „die deutschen Steuerzahler, die als stille Eigentümer der EZB das Risiko tragen“.

Ifo-Chef Sinn kann die EZB-Strategie nicht nachvollziehen

Auch das Argument, dass Notenbanken anderer Länder längst Staatspapiere gekauft hätten, lässt der Ifo-Chef nicht gelten. So hat die US-Notenbank Fed die Wirtschaft über ein solches Kaufprogramm nach der Finanzkrise zwar stabilisiert. Doch es gebe dabei einen großen Unterschied: „Die Fed kauft bundesstaatliche Papiere, die EZB kauft die Staatspapiere von Einzelstaaten.“ Daher gehe die US-Notenbank längst nicht so hohe Risiken ein wie die EZB. „Die Fed würde niemals Papiere von Einzelstaaten kaufen, schon gar nicht solchen, die konkursgefährdet sind wie derzeit Kalifornien, Minnesota oder Illinois“, sagt Sinn. „Wäre die EZB in den USA unterwegs, würde sie nun die Papiere dieser Pleitestaaten erwerben.“ Der Ifo-Chef kann die Strategie der europäischen Notenbank daher nicht nachvollziehen. „Es ist schlechterdings unerträglich, dass die EZB weit über die Maßnahmen der Fed hinausgeht, obwohl in Europa der einheitliche Bundesstaat noch nicht gegründet wurde.“

Die Notenbank sieht die Preisstabilität in Gefahr

Die Vertreter der EZB argumentieren dagegen, dass sie gar keine andere Wahl gehabt hätten. Im Sommer 2012, als sie das umstrittene Anleihekaufprogramm OMT beschlossen haben, hatten die Euro-Kritiker überhandgenommen. Die Senkungen des Leitzinses verpufften wirkungslos und die ersten Investoren begannen bereits, auf den Zerfall der Euro-Zone zu wetten. Deshalb, argumentieren die Notenbanker heute, sei die Preisstabilität gefährdet gewesen. Und sie zu wahren, ist schließlich Hauptaufgabe der EZB.

Der Streit um das eine Ankaufprogramm ist aber noch nicht beigelegt, da plant die EZB bereits das nächste. Ob die Notenbanker das Vorhaben tatsächlich durchziehen, dürfte aber auch davon abhängen, wie das Plädoyer des Generalanwalts am Mittwoch ausfallen wird. Sollten die Richter letztlich überraschend doch das frühere Anleihekaufprogramm ablehnen, wäre die EZB nach Einschätzung von Experten zumindest teilweise handlungsunfähig. Solange es allerdings kein Urteil gibt, sind Draghi und seine Kollegen an nichts gebunden.

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