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Wirtschaft: Ans Eingemachte

Wer längere Zeit arbeitslos ist, muss auch das eigene Vermögen antasten, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Beim Arbeitslosengeld II bleiben von der Anrechnung 200 Euro pro Lebensjahr verschont, mindestens 4100 Euro, maximal 13 000 Euro.

Wer längere Zeit arbeitslos ist, muss auch das eigene Vermögen antasten, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Beim Arbeitslosengeld II bleiben von der Anrechnung 200 Euro pro Lebensjahr verschont, mindestens 4100 Euro, maximal 13 000 Euro. Bei einem 30Jährigen sind damit 6000 Euro frei, bei einem 40-Jährigen 8000 Euro und bei einem 50-Jährigen 10 000 Euro. Zusätzlich zu diesen Freibeträgen wird im gleichen Umfang Vermögen für die Altersvorsorge geschont. Die Lebensversicherung bleibt bis zur Höhe von 13 000 Euro ebenso anrechnungsfrei wie der Rentensparvertrag bei einer Bank. Voraussetzung ist, dass das Geld vor dem Ruhestand nicht angetastet wird. Wegen der relativ niedrigen Freigrenzen muss ein Arbeitsloser dennoch möglicherweise vorzeitig seine Lebensversicherung verkaufen.ce

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