Wirtschaft: Ansichten einer Richterin
Eigentlich hat sie das Urteil bereits Ende März gefällt, die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer . Elf Wochen nach Prozessbeginn und der Vernehmung von über 30 Zeugen zog sie ein vorläufiges Resümee: Den Angeklagten sei „keine strafbare Untreue“ nachzuweisen.
Eigentlich hat sie das Urteil bereits Ende März gefällt, die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer . Elf Wochen nach Prozessbeginn und der Vernehmung von über 30 Zeugen zog sie ein vorläufiges Resümee: Den Angeklagten sei „keine strafbare Untreue“ nachzuweisen. Zwar hätten Esser&Co „aktienrechtlich unzulässig“ gehandelt, weil ihr Tun „nicht im Unternehmensinteresse“ gelegen habe. Das sei aber nicht strafbar, da die „Pflichtverletzungen nicht gravierend“ gewesen seien, so Koppenhöfer. Nur bei Joachim Funk , ehemaliger Vorsitzender des MannesmannAufsichtsrats, der sich selbst mit Millionen bedachte, sei die „Zahlung sachwidrig“ gewesen. Aber auch das sei nicht strafbar. Denn Funk habe sich in einem „unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden“ – das ist ein juristischer Begriff für totale Ahnungslosigkeit. Der Grund: Bevor Funk die Millionenprämien bewilligte, hatte er sich Rechtsrat eingeholt. Der bestätigte ihm die Rechtmäßigkeit der Zahlungen. dro
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