zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Antenne ohne Anschluss

Viele Mieter wollen Mobilfunkantennen auf ihren Dächern nicht akzeptieren. Doch wie können sie sich dagegen wehren?

Viele Mieter wollen Mobilfunkantennen auf ihren Dächern nicht akzeptieren. Doch wie können sie sich dagegen wehren? Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbunds, sagt: „Wenn die Grenzwerte der Elektrosmogverordnung überschritten werden, kann der Mieter die Miete kürzen.“ Werden die Grenzwerte jedoch eingehalten, sei eine Gegenwehr kaum möglich. Viele Vermieter hätten aber festgestellt, dass Mobilfunksender auf dem Dach den Wert ihres Hauses senken und sich Auseinandersetzungen mit widerspenstigen Mietern nicht lohnen. Bei Sozialwohnungen muss der Vermieter zudem die Einnahmen durch das Vermieten der Antenne – häufig 5000 bis 20 000 Euro jährlich – an den Mieter weitergeben und die Miete kürzen.

Ein Wohnungseigentümer kann das Montieren einer Mobilfunkantenne verhindern, weil dem Beschluss über den Aufbau in der Eigentümerversammlung grundsätzlich alle zustimmen müssen. Ist das nicht der Fall, kann der Eigentümer, der mit der Anlage nicht einverstanden ist, ihren Bau gerichtlich anfechten. Denn: Die Antenne ist eine „nachteilige bauliche Veränderung“. Der Widerspruch muss aber innerhalb einer Frist von einem Monat erfolgen. Schwierig wird es dann, wenn ein Eigentümer nicht informiert ist und deshalb die Frist verpasst.

Gegen Anlagen in der Nachbarschaft kann sich wehren, wer sich beeinträchtigt fühlt. Nach Angaben des Haus- und Grundbesitzervereins zeichnet sich in der Rechtssprechung ein Trend ab, demzufolge diese Antennen aus baurechtlichen Gründen in reinen Wohngebieten nicht erlaubt sind, weil sie einer gewerblichen Nutzung entsprechen. tia

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false