zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Anwälte: Bürger sollten jetzt Klagen gegen den Staat prüfen

Berlin - Bürger, die in den vergangenen Jahren über Gebühr lange auf einen Behördenbescheid warten mussten, können jetzt den Staat leichter auf Schadenersatz verklagen. Das am Donnerstag vom Bundesgerichtshof (BGH) gefällte Urteil, nach dem der Staat haften muss, wenn in der Verwaltung zu wenig Personal beschäftigt wird und sich dadurch die Bearbeitung der Fälle zu lange hinzieht, habe „Signalwirkung“, sagte der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg, dem Tagesspiegel.

Berlin - Bürger, die in den vergangenen Jahren über Gebühr lange auf einen Behördenbescheid warten mussten, können jetzt den Staat leichter auf Schadenersatz verklagen. Das am Donnerstag vom Bundesgerichtshof (BGH) gefällte Urteil, nach dem der Staat haften muss, wenn in der Verwaltung zu wenig Personal beschäftigt wird und sich dadurch die Bearbeitung der Fälle zu lange hinzieht, habe „Signalwirkung“, sagte der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg, dem Tagesspiegel.

„Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat, sollte jetzt den Sachverhalt überprüfen“, rät der Berliner Rechtsanwalt und Notar. Allerdings dürfen seit dem Vorgang nicht mehr als drei Jahre vergangen sein, sonst ist der Schadenersatzanspruch verjährt. Betroffene sollten sich jedoch unbedingt anwaltlich beraten lassen, weil die Berechnung der Verjährungsfrist kompliziert ist.

Im Fall des BGH hatte ein Bauträger ein Jahr und acht Monate auf einen Grundbucheintrag warten müssen. Das war nicht die Schuld des Rechtspflegers, sondern war dem Personalmangel in der Behörde geschuldet. Führt die Personalknappheit zu Verzögerungen, müssen die Behörden Abhilfe schaffen und Engpässe beseitigen, entschieden die Richter. Sonst müsse der Staat dem Bürger den Schaden ersetzen, der ihm durch die Verzögerungen entstanden ist. Im BGH-Fall war der Bauträger durch die Verzögerungen pleite gegangen.

Besonders gute Chancen haben nach Meinung Schellenbergs Bürger, die lange auf einen Bescheid vom Grundbuch- oder Bauamt warten mussten. Allerdings müssen sie nachweisen, dass ihnen die schlechte Organisation der Behörden finanzielle Nachteile eingebrockt hatte. Reine Unbequemlichkeiten reichen nicht. hej

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false