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Wirtschaft: Anwälte fürchten um Beratungsmonopol

Düsseldorf (ma/HB). Die Anwaltschaft muss sich auf neue Wettbewerber einstellen.

Düsseldorf (ma/HB). Die Anwaltschaft muss sich auf neue Wettbewerber einstellen. Nach einem noch unveröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der dem Handelsblatt vorliegt, müssen auch NichtAnwälte die Chance erhalten, im Einzelfall ihren Kunden rechtliche Ratschläge zu erteilen. Der Beschluss dürfte dem umstrittenen Rechtsberatungsgesetz, das den Beratungsmarkt in Rechtsangelegenheiten im Wesentlichen den Anwälten vorbehält, einen Schlag versetzen. Der Karlsruher Beschluss kommt zu einer Zeit, in der die rot-grüne Koalition erwägt, das Anwaltsmonopol zu durchlöchern: „Das Rechtsberatungsgesetz von 1935 soll den gesellschaftlichen Bedürfnissen angepasst werden", steht im Koalitionsvertrag. Das Gesetz stammt aus dem Dritten Reich, wenngleich die nationalsozialistischen Paragraphen getilgt oder außer Kraft gesetzt wurden. Die Anwaltschaft reagiert mit Zurückhaltung: Man habe sich noch keine abschließende Meinung gebildet, sagte der Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Ulrich Scharf.

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