zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Apotheker bei Doc Morris unerbittlich

Standesverbände klagen gegen die holländische Versandapotheke / Kassen unterstützen das Unternehmen

Berlin - Die deutschen Apotheker wollen mit allen Mitteln verhindern, dass die holländische Versandapotheke Doc Morris eine Filiale im Saarland betreibt und damit möglicherweise den Weg für Kettenapotheken in Deutschland ebnet. „Es ist zu befürchten, dass viele andere in den Startlöchern stehen“, sagte Heinz- Günter Wolf, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda), am Dienstag in Berlin. Dem saarländischen Gesundheitsminister Josef Hecken (CDU), der die Genehmigung erteilt hatte, warfen die Apotheker Rechtsbruch vor und forderten ihn dazu auf, die Filiale sofort zu schließen. Gegen ihn sind auch Klagen vor dem Verwaltungsgericht anhängig.

Der Streit um die saarländische Doc-Morris-Filiale könnte zu einem Präzedenzfall um die weitere Öffnung des deutschen Apothekenmarktes werden. Der saarländische Gesundheitsminister Hecken hatte Doc Morris – als erstem ausländischen Händler überhaupt – erlaubt, in Saarbrücken seine erste deutsche Filiale zu eröffnen. Hecken beruft sich dabei auf die im europäischen Recht garantierte Niederlassungsfreiheit. Die deutschen Apothekerverbände sehen dagegen deutsches Recht verletzt. Denn nach dem deutschen Apothekengesetz dürfen nur in Deutschland zugelassene Apotheker eine Apotheke betreiben. Begründet wird das mit den besonderen Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier. Das „Fremdbesitzverbot“ verbietet es Fremden, wie Kaufhäusern oder Drogeriemärkten, eine Apotheke zu führen. Kettenapotheken wie in den USA sind daher in Deutschland nicht zulässig.

Der saarländische CDU-Politiker Hecken verteidigte gestern seine Entscheidung. Die Chance zur Kosteneinsparung bei Arzneimitteln müsse genutzt werden. Einsparungen in Millionenhöhe seien möglich.

Der Deutsche Apothekerverband klagt zusammen mit der Apothekerkammer des Saarlandes und drei Apothekern vor dem Verwaltungsgericht gegen Hecken. Sie werfen ihm vor, mit einem gezielten Rechtsverstoß Fakten schaffen zu wollen. Es gehe darum, feststellen zu lassen, dass die Betriebserlaubnis nichtig ist, sagte Claudius Dechamps, der Prozessbevollmächtigte der Apothekerverbände. In Deutschland dürfte nur natürlichen Personen, nicht Aktiengesellschaften die Betriebserlaubnis für Apotheken erteilt werden. Außerdem verstoße die Betriebserlaubnis gegen das Fremdbesitzverbot. Mit einer Entscheidung rechnet er in vier bis sechs Wochen.

In einem anderen, zivilrechtlichen Prozess soll schon heute die Entscheidung fallen, ob Doc Morris per einstweiliger Verfügung gezwungen werden kann, die Filiale in Saarbrücken zu schließen. Geklagt hatte eine Apothekerin.

Krankenkassen begrüßten den Vorstoß des Saarlands. „Das ist ein mutiger Schritt der Landesregierung, den wir bei der Bundesregierung bisher vermisst haben“, sagte Klaus Böttcher, Abteilungsleiter Leistungs- und Vertragsmanagement bei der KKH, dem Tagesspiegel. Das Fremdbesitzverbot passe „eher in ständisch organisierte Strukturen denn in ein modernes Gesundheitssystem“. Die Befürchtung, dass der Fall des Fremdbesitzverbotes zu einer starken Konzentration von Marktmacht führen könnte, wies er zurück. Auch in der Optikerbranche gebe es trotz Fielmann noch viele freiberufliche Optiker. Norbert Schleer, Abteilungsleiter für Arznei- und Heilmittel beim AOK Bundesverband, sagte, er habe keinerlei Bedenken, wenn einem fremdem Händler der Betrieb einer deutschen Apotheke erlaubt werde. Qualitätseinbußen seien nicht zu erwarten.

Maren Peters

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false