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Arbeitgebern erlaubt werden, bei grenzüberschreitenden Transporten von weniger als drei Tagen im Monat, den Fahrern das Arbeitsentgelt ihres Herkunftslandes zu zahlen.

© dpa/ Josef Reisner

Arbeit im Lkw: Trucker bleiben auf der Strecke

Neue Vorschläge der EU-Kommission in den Bereichen Lenk- sowie Ruhezeiten von Lkw-Fahrern bereiten dem DGB Kopfschmerzen.

Spricht man vom geografischen Berufsumfeld eines Kraftfahrers, werden die Dinge kompliziert. Es gibt den Arbeitsort, den Zulassungsort der Lkw-Zugmaschine, den Ort, an dem der Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, den Herkunftsort des Fahrers, den Be- und Entladeort und einige mehr. Welche Gesetze welches Landes für einen Fahrer gelten, ist häufig unklar – gerade bei den Regelungen für Lohn und Urlaub. Ist hier das Gesetz aus dem Herkunftsland des Fahrers relevant oder das des Landes, in dem sich der Fahrer meistens aufhält?

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?

Bisher galt der zentrale Grundsatz der EU „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Gemäß der europäischen Entsenderichtlinie hätte ein Kraftfahrer also vom ersten Tag, an dem er nicht in seinem Herkunftsland arbeitet, Anspruch auf den Mindestlohn des betreffenden EU-Auslandes. In wenigen Wochen verhandelt die EU- Kommission allerdings über neue Vorschriften, es geht um das sogenannte Mobilitätspaket. Geplant ist, Lkw-Fahrer aus dem Anwendungsbereich der Entsenderichtlinie herauszunehmen und zum Beispiel die wöchentliche Ruhezeit für Bus-, Reisebus- und Lkw-Fahrer zu verkürzen. Außerdem soll Arbeitgebern erlaubt werden, bei grenzüberschreitenden Transporten von weniger als drei Tagen im Monat, den Fahrern das Arbeitsentgelt ihres Herkunftslandes zu zahlen.

Stefan Körzell, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) befürchtet, „dass die Straßen dadurch unsicherer werden“. Körzell bekräftigte am Mittwoch in Berlin die DGB-Forderung nach einer einheitlichen Entlohnungsgrundlage und Standardisierung der Lenk- und Ruhezeiten in der EU. Besonders Sozialdumping wolle man dadurch verhindern. Staaten mit einem niedrigeren Lohnniveau und geringeren Sozialleistungen dürften keine Wettbewerbsvorteile gegenüber Ländern mit höheren Standards haben.

Johanna Palla

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