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Wirtschaft: Arbeiten unter politischer Kontrolle

Von Cordula Eubel Die Kontrolleure der Bundesanstalt für Arbeit (BA) mucken auf. Gewerkschaften, Arbeitgeber und die Vertreter des Staates im Verwaltungsrat sind sich einig, dass zu einer vernünftigen Überwachung auch das Recht gehört, den Vorstand berufen und bei Missmanagement feuern zu können.

Von Cordula Eubel

Die Kontrolleure der Bundesanstalt für Arbeit (BA) mucken auf. Gewerkschaften, Arbeitgeber und die Vertreter des Staates im Verwaltungsrat sind sich einig, dass zu einer vernünftigen Überwachung auch das Recht gehört, den Vorstand berufen und bei Missmanagement feuern zu können. Wäre die Bundesanstalt ein normales Wirtschaftsunternehmen, hätte der Verwaltungsrat damit Recht. In der freien Wirtschaft gehört das selbstverständlich zu den Kompetenzen eines Aufsichtsrates. Wenn es keine ernsthaften Sanktionsmöglichkeiten gibt, steht der Vorstand nicht unter Rechtfertigungsdruck. So ist es auch bei der Bundesanstalt – wie die Panne um den umstrittenen Beratervertrag mit der Firma WMP gezeigt hat. Gerster hatte im Frühjahr den Verwaltungsrat nur über die Existenz eines befristeten Vertrags informiert, nicht aber über die Höhe des Honorars und die fehlende Ausschreibung.

Die BA ist aber kein normales Wirtschaftsunternehmen. Sie ist eine durch und durch politisch durchsetzte Behörde – egal, wie oft der Chef Gerster sagt, dass sie zu einem Unternehmen umgebaut wird. Keine Firma würde es überleben, wenn der Vorstand und der Aufsichtsrat sich misstrauen. Bei der Bundesanstalt ist das aber das Geschäftsprinzip. Weshalb der Vorstand dafür sorgt, dass der Verwaltungsrat möglichst wenig erfährt. Und weshalb der Verwaltungsrat nach der Affäre um die gefälschten Arbeitsmarktstatistiken entmachtet wurde. Denn: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind nicht neutral, sondern profitieren über ihre Bildungswerke ausführlich von den Nürnberger Kassen. Und auch die politischen Vertreter im Rat versuchen immer wieder dafür zu sorgen, dass die Bundesanstalt zum Beispiel in Wahljahren mehr Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen spendiert.

Deshalb darf der Verwaltungsrat nicht das Recht bekommen, den Chef zu heuern oder zu feuern. Denn noch weniger als einen selbstherrlichen Chef kann die Arbeitsverwaltung einen Leiter brauchen, der sich gar nicht mehr rühren kann.

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