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ARBEITGEBER: Kein Recht für alle

Ob Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz privat im Internet surfen oder E-Mails verschicken dürfen, ist von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich. RENTENVERSICHERUNG Besonders streng sind die Regeln bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Ob Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz privat im Internet surfen oder E-Mails verschicken dürfen, ist von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich.

RENTENVERSICHERUNG

Besonders streng sind die Regeln bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Es ist grundsätzlich verboten, privat im Internet zu surfen“, heißt es bei der früheren BfA. Hinzu kommt, dass die meisten Mitarbeiter gar keinen Internetzugang haben, sondern nur das behördeninterne Intranet nutzen dürfen. Außer dem Telefonbuch enthält das Intranet aber kaum Daten.

SENATSVERWALTUNG

Ganz anders sieht die Situation in der Berliner Senatsverwaltung aus: „So lange jemand seine Arbeit ordentlich macht, ist es nicht relevant, ob er mal im Internet surft oder nach E-Mails schaut“, sagt Hubertus Benert, Sprecher der Senatsverwaltung für Inneres.

SAP

Sehr großzügig handhabt der Softwarehersteller SAP den privaten Umgang mit Internet und Mails. „Wir dürfen alle privat surfen“, berichtet SAP-Sprecherin Susanne Kapfer. Bei dem Softwareunternehmen gelten flexible Arbeitszeiten, das erleichtert den flexiblen Umgang mit Internet und E-Mail.

LANDESBANK BERLIN

Bei der Landesbank haben die Mitarbeiter zwar Internetzugang, aber nur für dienstliche Zwecke. Eine private Nutzung ist grundsätzlich nicht gestattet. Allerdings werden Ausnahmen wie das Erledigen von üblichen Bankgeschäften mittels Online-Banking toleriert. hej

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