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Wirtschaft: „Arbeitgeber müssen nur noch ein Formular ausfüllen“ Mini-Job-Experte Werner: Alles andere läuft von selbst

UWE WERNER ist Dezernent bei der Bundesknappschaft und dort für MiniJobs zuständig. Foto: promo Herr Werner, was müssen Privatleute beachten, die jetzt Mini-Jobber in ihrem Haushalt beschäftigen wollen?

UWE WERNER

ist Dezernent

bei der Bundesknappschaft und dort

für MiniJobs zuständig.

Foto: promo

Herr Werner, was müssen Privatleute beachten, die jetzt Mini-Jobber in ihrem Haushalt beschäftigen wollen?

Nicht viel. Sie müssen nur den Haushaltsscheck anfordern und ausfüllen. Das Formular kann man im Internet unter www.minijob-zentrale.de herunterladen oder am Servicetelefon der Bundesknappschaft (08000/200504) bestellen. Es muss dann ausgefüllt an die Bundesknappschaft in 45115 Essen geschickt werden. Das ist alles.

Was gilt für Haushalte, die schon jetzt Leute auf 325-Euro-Basis beschäftigen?

Die bekommen in den nächsten Tagen Post von uns und werden über die neuen Regeln informiert, die ab dem 1. April gelten. Zum Beispiel darüber, dass die neue Verdienstgrenze bei 400 Euro liegt. Dem Schreiben liegt auch ein Haushaltsscheck-Formular bei, das wir bereits so weit wie möglich ausgefüllt haben. Die Arbeitgeber müssen nur noch die fehlenden Angaben ergänzen.

Woher haben Sie denn die Daten?

Alle Rentenversicherungsträger Deutschlands haben uns ihre Daten über geringfügige Beschäftigungsverhältnisse überspielt. Bei uns werden jetzt alle Angaben zu Mini-Jobs zentral verwaltet.

Können Arbeitgeber mehrere Mini-Jobber in einem Haushalt beschäftigen?

Ja, so viele wie sie wollen. Aber anders herum funktioniert das nicht. Man kann nicht zwei Arbeitsverhältnisse über 400 Euro für ein- und denselben Arbeitnehmer begründen. Wer bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, kann dort auch nur einen Job haben. Übernimmt der Beschäftigte zusätzliche Aufgaben, muss das Beschäftigungsverhältnis eben entsprechend aufgestockt werden.

Wird die neue Regelung über Mini-Jobs dazu führen, dass Privathaushalte jetzt mehr Leute legal statt schwarz beschäftigen?

Das ist Ziel des neuen Gesetzes, und ich glaube auch, dass das gelingt. Mit dem Haushaltsscheck und der Mini-Job-Zentrale gibt es ein einfaches, übersichtliches, unbürokratisches Verfahren für Jobs im Haushalt. Ein Formular, eine Anmeldung, und alles ist erledigt.

Nicht ganz. Es fehlt ja noch die Unfallversicherung.

Ja, eine Unfallversicherung muss man für die Beschäftigten noch abschließen. Aber auch das ist keine schwierige Sache. Zuständig sind in aller Regel die jeweiligen Gemeindeunfallversicherungen. Zukünftig wird es noch einfacher: Die Minijob-Zentrale wird die Daten an die Unfallversicherung weiterleiten.

Was passiert, wenn ich einen Arbeitnehmer schwarz beschäftige und mich jemand verpfeift?

Das kann teuer werden. Die Sozialversicherungsträger können für das laufende und die vergangenen vier Jahre Sozialversicherungsbeiträge nachfordern. Kann man dem Auftraggeber Vorsatz nachweisen, ist der Rückgriff sogar 30 Jahre lang möglich. Außerdem ist die Schwarzarbeit nach dem Sozialversicherungsrecht auch eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet.

Das Interview führte Heike Jahberg.

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