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Wirtschaft: Arbeitgeberverband: BAG-Urteil ist "verfassungswidrig"

BONN . Die Arbeitgeber haben die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum gewerkschaftlichen Klagerecht gegen Vereinbarungen betrieblicher Arbeitsbündnisse als "verfassungswidrig" bezeichnet.

BONN . Die Arbeitgeber haben die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum gewerkschaftlichen Klagerecht gegen Vereinbarungen betrieblicher Arbeitsbündnisse als "verfassungswidrig" bezeichnet. Die Entscheidung offenbare "ein falsches Grundverständnis über das Verhältnis von Privatautonomie und Tarifautonomie", kritisierte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner sagte am Montag in Bonn, er sehe in dem Spruch einen Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit, im speziellen Fall gegen die "negative Koalitionsfreiheit". Die BDA erwäge Verfassungsbeschwerde, will dazu aber den Ausgang des Verfahrens abwarten, das vom BAG an die Vorinstanz zurückverwiesen wurde. Die Kasseler Richter hatten im April den Gewerkschaften ein Klagerecht gegen betriebliche Regelungen zugestanden, die vom Tarifvertrag abweichen. Der Wortlaut der Entscheidung wurde erst vor wenigen Tagen veröffentlicht.Im vorliegenden Fall waren Betriebsrat und Firmenleitung eines wirtschaftlich unter Druck geratenen Betriebes übereingekommen, statt der vereinbarten 35 Stunden wöchentlich 39 Stunden zu arbeiten und die 36. und 37. Stunde nicht gesondert zu entlohnen. Dafür aber sicherte das Management den Beschäftigten eine Arbeitsplatzgarantie von vier Jahren zu. In einzelvertraglichen Regelungen stimmten fast alle Arbeitnehmer dieser Vereinbarung zu.Rechtspolitischer Angelpunkt bei dem Streit ist für Göhner die Auslegung des sogenannten Günstigkeitsprinzips, das Abweichungen vom Tarifvertrag nur dann toleriert, wenn Arbeitnehmer dadurch günstiger gestellt werden. Das BAG sah in der zugesagten Beschäftigungsgarantie keine Besserstellung der Beschäftigten, weil diese mit der Nichtentlohnung der Mehrarbeit nicht vergleichbar sei. Der BDA forderte deshalb den Gesetzgeber zu einer "Klarstellung" in seinem Sinne auf.Es könne nicht sein, meinte Göhner, daß Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsrat eine Abweichung vom Tarifvertrag für günstiger halten, und dann ein Vierter das Recht habe, bevormundend dagegen klagen zu können.Nach Göhners Meinung haben die Gewerkschaften beim letzten Treffen zum Bündnis für Arbeit am 6. Juli in Bonn mit der gemeinsamen Erklärung von BDA und DGB der Erweiterung tarifvertraglicher Korridore und Öffnungsklauseln zugestimmt. Göhner kündigte an, die Arbeitgeber würden bei den anstehenden Tarifrunden darauf drängen, daß diese gemeinsame Erklärung auch tarifpolitisch umgesetzt werde.

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