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Arbeits: Kündigung wegen Bulette bleibt bestehen

Kündiigung wegen Buletten-Diebstahls: Eine Entschuldigung gab es, aber die Kündigung bleibt bestehen.

Berlin - Nun planen der Hauptgeschäftsführer des Bauverbandes Westfalen, Hermann Schulte-Hiltrop, und die Sekretärin, die er wegen unerlaubten Naschens gefeuert hatte, sich außergerichtlich zu einigen. Das bestätigte Schulte-Hiltrop dem Tagesspiegel.

Der Fall hatte für großes Aufsehen und Empörung gesorgt. Nach 34 Dienstjahren war der Sekretärin fristlos gekündigt worden, weil sie zwei Brötchen und eine Frikadelle von einem Buffet für Sachverständige gegessen hatte. Nach Angaben des Verbandes kein Einzelfall.

Am Samstag hatte sich der Arbeitgeber in einem offenen Brief für seine Entscheidung entschuldigt. Seine Reaktion sei „menschlich zu hart“ schrieb er. „Ich war enttäuscht und habe sicherlich zu impulsiv reagiert.“

Anders als manche Medien am Wochenende berichteteten, bedeutet die Entschuldigung jedoch nicht, dass die Kündigung zurückgezogen wurde. „Wenn es einmal passiert wäre, hätte ich eine Abmahnung geschrieben, und damit wäre die Sache gut gewesen“, sagte Schulte- Hiltrop. Da die Sekretärin jedoch zugegeben habe, sich jahrelang immer wieder bedient zu haben, bleibe ihm keine andere Wahl, als bei seiner Entscheidung zu bleiben.

Der Verband und der Anwalt der Sekretärin wollen Ende Oktober zu Verhandlungen für eine außergerichtliche Lösung zusammenkommen. Wie diese im Einzelnen aussehen könnte, sei abzuwarten. Eine Abfindung sei eine Möglichkeit, sagte Schulte-Hiltrop. Der Anwalt der Sekretärin, Wolfgang Pinkepank, begrüßte die Entschuldigung. Eine Abfindungslösung halte seine Mandantin allerdings für inakzeptabel, betonte der Jurist. Ihr Ziel sei es, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

Ebenfalls außergerichtlich geklärt werden soll ein weiterer Kündigungsfall im Verband. Eine Kollegin mit 16 Dienstjahren ist ebenfalls vor Gericht gezogen – auch sie hatte ihren Hunger während der Arbeit unerlaubt gestillt. mho

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