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Wirtschaft: Arbeitsagenturen ziehen die Zügel straff an

Erwerbslosen wird immer häufiger das Geld gesperrt, weil sie Jobs nicht annehmen – vor allem in Osten

Düsseldorf – Die Arbeitsagenturen legen im Zuge der HartzReformen immer stärkeres Gewicht auf die Aktivierung der Arbeitslosen. Deshalb steigen die Fälle, in denen Sperrzeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe wegen Ablehnung einer angebotenen Arbeit verhängt werden, sprunghaft an. Dabei ist der Anstieg im Osten doppelt so hoch wie im Westen Deutschlands. Dies geht aus der Statistik der Arbeitsagenturen über Sperrzeiten hervor.

Die Dauer der Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung oder Ablehnung beziehungsweise Abbruchs einer Eingliederungsmaßnahme variiert zwischen drei und zwölf Wochen. Mit den Hartz-I- und Hartz-II-Gesetzen wurden die Möglichkeiten der Arbeitsagenturen zur Verhängung differenzierter Sperrzeiten erweitert und die Beweislast umgekehrt. Nun muss der Arbeitslose nachweisen, dass er die Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet oder die Aufnahme einer Tätigkeit nicht schuldhaft verhindert hat.

Die größere Flexibilität beim Aussprechen von Sperrzeiten und die erhöhten Anforderungen der Arbeitsagenturen an die Mitwirkung und an die Eigeninitiative der Betroffenen haben schon im vergangenen Jahr zu deutlich mehr Fällen von Sperrzeiten geführt.

Das Gros entfällt unverändert auf das vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführen der eigenen Arbeitslosigkeit durch Lösung des Beschäftigungsverhältnisses oder arbeitsvertragswidriges Verhalten. Von den insgesamt 141 060 Sperrzeiten, die die Agenturen für Arbeit von Januar bis April dieses Jahres verhängten, erfolgten nach der Statistik 82 893 wegen Arbeitsaufgabe. Allerdings wurden zugleich mit 46 919 Sperrzeiten knapp 52 Prozent mehr Sperren wegen Ablehnung einer angebotenen zumutbaren Arbeit ausgesprochen als in den ersten vier Monaten des vergangenen Jahres.

Während sich im Westen Deutschlands die Sperrzeiten wegen Arbeitsablehnung um 40,5 Prozent erhöhten, stiegen sie im Osten Deutschlands um 105 Prozent. Allerdings gibt es auch in den neuen Bundesländern erhebliche regionale Unterschiede.

Im Bereich der Arbeitsagentur-Regionaldirektion Berlin-Brandenburg erhöhten sich die Sperrzeiten wegen Ablehnung einer angebotenen Arbeit von Januar bis Juni dieses Jahres um mehr als 100 Prozent auf 5356 Fälle, in Sachsen dagegen nur um 40 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit äußerte sich bis Redaktionsschluss nicht zu der Vermutung, dass die Agenturen mit zweierlei Maß messen oder die Arbeitsbereitschaft eines kleinen Teils der Arbeitslosen unterschiedlich ausgeprägt ist.

Herbert Buscher, Arbeitsmarktexperte des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle kommentierte die unterschiedliche Sperrzeitenentwicklung so: Offensichtlich würden im Osten hinsichtlich der Zumutbarkeit einer Arbeit deutlich härtere Kriterien angelegt. Die Zumutbarkeit ist durch die Hartz-Gesetze verschärft worden. Arbeitslosen ohne familiäre Bindungen kann grundsätzlich ein Umzug zugemutet werden. Einen besonderen Berufsschutz gibt es nicht.

Buscher vermutet, im Osten lehnten Arbeitslose eher ein Angebot ab, da von der geringen Zahl offener Stellen viele vor allem wegen der Bezahlung nicht attraktiv seien. Angesichts der objektiven Vermittlungsprobleme könnte es aber auch sein, dass Arbeitsagenturen den „Erfolg“ in der Einsparung von Mitteln, dem zeitweisen Streichen von Leistungen, suchten. na/HB

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