zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Arbeitsamt geht das Überbrückungsgeld aus

Berlin (ce/uwe). Die deutschen Arbeitsämter stoßen bei der Bewilligung von Überbrückungsgeld für Existenzgründer an ihre Grenzen.

Berlin (ce/uwe). Die deutschen Arbeitsämter stoßen bei der Bewilligung von Überbrückungsgeld für Existenzgründer an ihre Grenzen. In einzelnen Regionen sind die vorgesehenen Mittel für diese Förderung bereits ausgeschöpft, erfuhr der Tagesspiegel. In diesem Jahr werden erstmals „deutlich über 100000 Personen“ das so genannte Überbrückungsgeld in Anspruch nehmen, bestätigt der zuständige Referatsleiter der Bundesanstalt für Arbeit (BA), Ulrich Gawellek. Bisher waren es zwischen 70000 und 90000 Menschen. Ob die in diesem Jahr von der Nürnberger Behörde veranschlagten 834 Millionen Euro ausreichen werden, sei unklar, sagt Gawellek.

Für den deutlichen Anstieg bei den Anträgen sorgen einerseits die veränderten Förderkriterien im Job-Aktiv-Gesetz. Schon zu Beginn der Arbeitslosigkeit lässt sich jetzt das Überbrückungsgeld beantragen. Früher musste ein Antragsteller mindestens vier Wochen arbeitslos gemeldet sein. Ziel ist es, beim Schritt in die Selbstständigkeit „den Lebensunterhalt zu gewähren“, so der BA-Referatsleiter. Sechs Monate lang zahlen die Arbeitsämter dem Antragsteller Arbeitslosengeld, auch wenn dieser schon erste Einnahmen aus seiner Selbstständigkeit erzielt.

In einer Art überregionalem Finanzausgleich sollen nun die Mittel zwischen den Arbeitsämtern verschoben werden– aber das dauert. Außerdem könne die Umschichtung von einem Amt zum anderen nur eine gewisse Zeit lang funktionieren, sagt Jakob Grau, Abteilungsleiter für Arbeitsvermittlung und -beratung beim Arbeitsamt München. „Durch den erweiterten Personenkreis kommt es bundesweit zu mehr Existenzgründungen.“ Dafür müssten zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Dabei sind die Mittel seit Jahresbeginn schon um gute fünf Prozent von 792 auf 834 Millionen Euro aufgestockt worden. Allein im Zeitraum von Januar bis Juni haben nach Angaben der BA rund 58000 Personen das Fördergeld in Anspruch genommen, gut zwanzig Prozent mehr als im Vorjahr. „Das ist eine Größenordnung, die nicht vorhersehbar war“, sagt Gawellek.

Betroffen von dem Ansturm sind nach Angaben der BA vor allem die Arbeitsämter in Großstädten und Ballungszentren. So liegen dem Arbeitsamt München schon zum jetzigen Zeitpunkt 1600 Anträge vor, im gesamten letzten Jahr waren es genau so viele. Auch Berlin verzeichnete im ersten Halbjahr einen Anstieg um gut 25 Prozent auf knapp 3500 Anträge. Einige Arbeitsämter können die Antragsflut nicht mehr bewältigen. „Wir sind im Verzug“, sagt Berater Grau. „Gleichzeitig gehen uns vor Ort die Mittel aus.“

Streit um Zumutbarkeitsregeln

Um die am Dienstag von Volkswagen-Personalchef Peter Hartz angekündigte Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln an Stelle genereller Leistungseinschnitte bei Arbeitslosigkeit ist unterdessen eine Diskussion entflammt. Von den Arbeitsvermittlern der Arbeitsämter wird argumentiert, dass es längst strenge Zumutbarkeitsregeln gebe. Sperrzeiten aber seien vor den deutschen Arbeitsgerichten praktisch nicht durchsetzbar. Ähnlich wird auch bei der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände argumentiert: Solange ein Arbeitsloser mit der Begründung, er sei als Kind oft auf den Kopf gefallen, das Vergessen von Vorstellungsterminen begründen dürfe, werde die Verschärfung der Zumutbarkeit kaum helfen. Auch Anja Mengel, Arbeitsrechtlerin bei der Kanzlei Gleiss Lutz, weist darauf hin, dass die Frage, was ein „wichtiger Grund“ bei der Ablehnung eines Stellenangebotes sei, im Wesentlichen die Entscheidung von Arbeitsrichtern und nicht des Gesetzgebers ist.

Hoffnung setzen alle Beteiligten in die Umkehr der Beweislast, die die Hartz-Kommission ebenfalls plant. Damit müsste künftig der Arbeitslose beweisen, dass eine Stelle nicht zumutbar ist. Bisher mussten die Arbeitsämter Arbeitslosen Verfehlungen nachweisen. „Damit wird für uns die Angelegenheit einfacher“, sagt Gawellek. In der täglichen Praxis vor Ort sei es nicht immer einfach, Sanktionen durchzusetzen, wenn die Zumutbarkeitsregeln nicht erfüllt werden.

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false