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Arbeitskampf: Lufthansa-Streik: Arbeitgeber sprechen von Erpressung

BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner warnt vor einer Aufsplitterung des deutschen Tarifsystems.

Berlin - Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Abeitgeberverbände (BDA), hat die Lufthansa verteidigt. „Wenn eine Gewerkschaft einem Unternehmen auf dem Wege eines Arbeitskampfes oktroyieren will, welche Gehälter es bei einer Auslandstochter zu zahlen hat, dann betrifft das eine unternehmerische Entscheidung. Das darf nicht sein“, sagte Göhner dem Tagesspiegel.

Grundsätzlich warnte der BDA-Hauptgeschäftsführer vor einer Aufsplitterung des deutschen Tarifsystems. „Unabhängig von dem Geschehen bei der Lufthansa droht eine Zerlegung der Tarifautonomie, wenn sich die Tendenz fortsetzt, dass kleine Berufsgruppen mit hohem Erpressungspotenzial zulasten des gesamten Betriebes ihre egoistischen Interessen durchsetzen“, sagte Göhner. In der letzten Konsequenz sei ein völlig anderes Tarifsystem denkbar, „dann bekommen wir Verhältnisse wie im England der 70er Jahre“, meinte der BDA- Chef. Die Unruhe bei dem Thema sei „enorm, alle Beteiligten sehen die besonderen Gefahren“, sagte Göhner dem Tagesspiegel.

Der Grundsatz der Tarifeinheit, wonach in einem Unternehmen ein Tarif gezahlt wird, verliert seit Jahren Geltung. Nach Fluglotsen, Piloten und Ärzten machten vor gut zwei Jahren die Lokführer der Bahn Schlagzeilen, als sie erstmals für sich allein einen Tarifvertrag erstreikten. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland insgesamt rund 550 Arbeitnehmerorganisationen, von denen gut 300 einen Tarifvertrag abschließen könnten. Diese lassen bislang Tarife von größeren Einheiten wie etwa der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi aushandeln. Das muss nicht so bleiben, wenn das separate Verhandeln einen größeren Erfolg verspricht.

Die Tarifeinheit war bislang durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts abgesichert. Doch anlässlich einer Entscheidung im Januar über die Zahlung eines Urlaubszuschlags für einen Arzt teilte der vierte Senat mit, er beabsichtige eine „Änderung der Rechtsprechung zur Tarifeinheit“. Demnach sollen mehrere Tarife in einem Unternehmen möglich sein können, weil diese Tarifpluralität von der Koalitionsfreiheit im Grundgesetz abgeleitet werde. Alfons Frese

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