zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Arbeitslose sollen mehr verdienen dürfen

Regierung und Opposition beraten über großzügigere Freibeträge / Ombudsrat fordert gleiche Regelsätze für Ost und West

Berlin - Zwischen Regierung und Opposition zeichnet sich eine schnelle Einigung über einen verbesserten Zuverdienst von Langzeitarbeitslosen ab. Einen Tag vor dem Gespräch im Bundeswirtschaftsministerium zeigten sich beide Seiten kompromissbereit. Der CDU-Arbeitsmarktexperte Karl-Josef Laumann sagte dem Tagesspiegel: „Diese Baustelle können wir schnell beseitigen.“ Bei der Ausgestaltung des Freibetrags kam Laumann der rot-grünen Koalition außerdem einen Schritt entgegen.

Beim Jobgipfel vor vier Wochen hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) sich mit der Opposition darauf verständigt, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II in Zukunft mehr Geld behalten dürfen, wenn sie einen Minijob annehmen. Damit soll der Anreiz steigen, Arbeit aufzunehmen. Bisher lohnte es sich unter Umständen für einen Langzeitarbeitslosen eher, einen staatlich subventionierten Ein-Euro-Job anstelle eines Minijobs auf dem ersten Arbeitsmarkt auszuüben. Details einer neuen Zuverdienstregelung wird Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) an diesem Freitag mit den Fraktions-Arbeitsmarktexperten von Union, SPD und Grünen beraten.

Nach Tagesspiegel-Informationen ist geplant, die Pauschale für Werbungs-, Fahrtkosten und Versicherungen von derzeit rund 45 auf 100 Euro anzuheben. Wer höhere Kosten hat, musste diese bisher einzeln nachweisen. Noch ungeklärt ist nach Angaben aus Regierungskreisen, wie viel Prozent von ihrem Nebenverdienst Arbeitslose zusätzlich zum Freibetrag behalten dürfen. Es würden verschiedene Varianten durchgerechnet, hieß es am Donnerstag.

Die Union hatte die 100-Euro-Pauschale unmittelbar nach dem Jobgipfel vorgeschlagen. Arbeitslose, die einen Minijob bis zu 400 Euro annehmen, sollten zusätzlich zu den 100 Euro 30 Prozent von ihrem darüber hinausgehenden Verdienst behalten dürfen. Bei einem Einkommen von 400 Euro blieben damit 190 Euro anrechnungsfrei. Laumann bot der rot-grünen Koalition nun an, die 100-Euro-Pauschale auch für Jobs oberhalb von 400 Euro einzuführen. „An der Stelle hat die Regierung Recht“, sagte Laumann. Der SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brandner hatte kritisiert, dass sonst eine „Minijob-Falle“ enstehe. Zwischen 401 und 650 Euro bleibe einem Arbeitslosen weniger Geld als mit einem 400-Euro-Job – zum einen wegen der geringeren Pauschale, zum anderen wegen der erstmals fälligen Sozialbeiträge.

Die SPD-Seite tut sich dagegen schwer mit dem prozentualen Freibetrag von 30 Prozent, den die Union Arbeitslosen bis zu einem Einkommen von 900 Euro bieten will. Je großzügiger die Regelung ausfällt, desto teurer wird sie für den Bundeshaushalt. Die Grünen würden gerne durchsetzen, dass jeder zweite Euro vom Zuverdienst anrechnungsfrei bleibt.

Für weitere Korrekturen an der Arbeitsmarktreform Hartz IV hat sich am Donnerstag auch der Ombudsrat ausgesprochen, der die Reform überwacht. Der unterschiedliche Regelsatz von 331 Euro im Osten und 345 Euro im Westen sei „nicht gerechtfertigt“, sagte Ombudsratsmitglied Christine Bergmann (SPD).

Der Rat forderte außerdem, dass die Eigenheimzulage grundsätzlich nicht auf das Einkommen angerechnet werden soll, wenn sie zur Tilgung des Baukredits verwendet wird. Bisher ist das nur der Fall, wenn der Arbeitslose mit seiner Bank vereinbart hat, dass das Geld direkt in die Tilgung fließt; nicht aber, wenn das Geld zunächst an ihn ausgezahlt wird. Ombudsfrau Bergmann bezeichnete es weiterhin als nicht befriedigend, dass sich studierende Kinder, die Bafög beziehen und bei ihren Eltern leben, an den Unterkunftskosten der Eltern beteiligen müssten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false