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Wirtschaft: Arbeitsmarkt: "Den Arbeitnehmern wird die Arbeit vermiest"

Martina Perreng leitet beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) das Referat Arbeitsrecht, Mitbestimmung und Sozialrecht. Frau Perreng, Jobs sind heute Mangelware.

Martina Perreng leitet beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) das Referat Arbeitsrecht, Mitbestimmung und Sozialrecht.

Frau Perreng, Jobs sind heute Mangelware. Wie leicht ist es für Arbeitgeber zu kündigen?

Für den Arbeitgeber ist es relativ einfach, einen Arbeitnehmer auf die Straße zu setzen, auch wenn oft das Gegenteil behauptet wird. Das Kündigungsschutzgesetz verbietet nur grundlose Kündigungen. Wenn der Arbeitgeber für die Entlassung aber betriebsbedingte Gründe, zum Beispiel Auftragsmangel, verhaltensbedingte oder persönliche Gründe anführen kann, kann er sehr wohl kündigen - ohne dem Beschäftigten eine Abfindung zahlen zu müssen.

Aber in der Praxis enden die meisten Auseinandersetzungen doch mit Abfindungen.

Ja, weil die Arbeitgeber in Begründungsnot geraten. Sie kündigen, obwohl sie nach dem Kündigungsschutzgesetz eigentlich keine stichhaltigen Gründe anführen können. Und dann wird der Arbeitnehmer so unter Druck gesetzt, dass er schließlich die Abfindung und die Entlassung akzeptiert.

Warum geben die Arbeitnehmer nach, wenn sie den Kündigungsschutzprozess vor Gericht gewinnen würden?

Weil sie sich im Betrieb nicht mehr wohl gelitten fühlen. Die Strategie der Arbeitgeber geht leider auf. Dabei haben Arbeitnehmer, die sich wehren, später oft einen guten Stand im Unternehmen.

Reicht der gesetzliche Kündigungsschutz?

Zum Thema Online Spezial: Arbeit.los! Nein, es gibt zahlreiche Punkte, an denen der Schutz noch besser sein könnte. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht für kleine Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten. Es findet keine Anwendung, wenn ein Betrieb neu gegründet worden ist und die Neugründung kürzer als zwei Jahre zurückliegt. Und: Während der ersten sechs Monate im neuen Job können sich die Beschäftigten auf das Gesetz auch nicht berufen. Hier könnte der Gesetzgeber durchaus noch nachbessern.

Mit welchen Methoden graulen Arbeitgeber unliebsame Mitarbeiter aus dem Unternehmen?

Sie vermiesen ihnen die Arbeit. Da gibt es viele Möglichkeiten: Sie können zum Beispiel einen Arbeitnehmer dauernd überfordern, indem Sie Arbeitskräfte abbauen und so den Arbeitsdruck unzumutbar erhöhen. Wenn man seine Aufgaben nicht mehr vernünftig erledigen kann, nimmt das die Freude an der Arbeit. Sie können aber auch die Beschäftigten gegeneinander ausspielen, indem Sie einzelne Mitarbeiter absichtlich benachteiligen und andere bevorzugen. Die Palette ist breit.

Wie groß ist die Hilfe des Betriebsrats?

Es ist immer gut, wenn es einen Betriebsrat gibt. Die gewählten Arbeitnehmervertreter genießen einen besonderen Kündigungsschutz, und das Betriebsverfassungsgesetz gibt ihnen zahlreiche Rechte. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat Rede und Antwort stehen. Um Ungerechtigkeiten zu verhindern, ist der Betriebsrat das richtige Gremium.

Hat der Betriebsrat genug Einfluss?

Das neue Betriebsverfassungsgesetz, das die Regierung verabschiedet hat, hat die Rechte des Betriebsrats gestärkt. Die Arbeitnehmervertreter haben jetzt auch ein Mitbestimmungsrecht bei Qualifizierungsmaßnahmen. Das heißt: Der Betriebsrat kann verlangen, dass die Arbeitnehmer weiter qualifiziert werden statt gekündigt. In Zeiten knapper Jobs ist das besonders wichtig.

Frau Perreng[Jobs sind heute Mangelware. Wie leic]

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