zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Arbeitsmarkt: Die Arbeit auf mehrere Schultern verteilen

Gründe, weniger arbeiten zu wollen, gibt es viele: Mehr Zeit für Kinder, eine Weiterbildung oder nur die Sehnsucht nach weniger Stress. Und wenn Jobs knapp sind, können mehr Menschen eine Arbeit finden, wenn sie sich eine Stelle teilen.

Gründe, weniger arbeiten zu wollen, gibt es viele: Mehr Zeit für Kinder, eine Weiterbildung oder nur die Sehnsucht nach weniger Stress. Und wenn Jobs knapp sind, können mehr Menschen eine Arbeit finden, wenn sie sich eine Stelle teilen.

Seit dem 1. Januar 2001 gibt es das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse. Es räumt den Arbeitnehmern das Recht ein, ihre Arbeitszeit zu reduzieren - egal aus welchem Grund. Allerdings gilt es nur für Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten. "Das Gesetz hat die Rechte der Arbeitnehmer wesentlich gestärkt", sagt Jutta Glock, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin. Allerdings sollten die Arbeitnehmer auch versuchen, die Dinge aus der Sicht des Arbeitgebers zu betrachten, und nicht stur ihren Anspruch durchpauken, denn "ein Streit vor dem Arbeitsgericht kann auch schnell mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses enden." Und: "Man sollte sich genau überlegen: Was bedeutet meine Arbeit für den Arbeitgeber?" Grafik: Teilzeit: Deutschland macht Tempo Wer seine Arbeitszeit verkürzen will, muss Folgendes tun: Jeder Arbeitnehmer, der länger als sechs Monate fest für einen Betrieb gearbeitet hat, kann bei seinem Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag stellen. Diesen muss er schriftlich drei Monate vor dem geplanten Anfangsdatum der Teilzeitarbeit einreichen. In dem Antrag muss stehen, wie viel Stunden man seine Arbeitszeit reduzieren möchte, und wie die verbleibende Arbeitszeit verteilt werden sollte - ob der Beschäftigte zum Beispiel halbtags arbeiten möchte oder sich lieber zwei Tage frei nimmt. Seine Entscheidung muss der Arbeitgeber seinem Angestellten nach einem Monat mitteilen. Vorteil für den Arbeitnehmer: Versäumt der Chef die Frist, muss er dem Mitarbeiter die Teilzeit nach seinen Wünschen genehmigen.

Ablehnen darf der Chef den Antrag auf Teilzeit nur "aus betrieblichen Gründen". Dahinter verbirgt sich die Sorge um "eine wesentliche Beeinträchtigung der Organisation, des Arbeitsablaufs oder der Sicherheit im Betrieb." Auch "das Entstehen unverhältnismäßig hoher Kosten" gehört zu den betrieblichen Gründen. Lehnt der Arbeitgeber den Antrag ab, kann der Arbeitnehmer vor das Arbeitsgericht ziehen. Allerdings müsse der Arbeitgeber wirklich gute Gründe haben, um ein Arbeitsgericht von seiner Ablehnung zu überzeugen, meint Anwältin Glock. So habe ein Unternehmer einen Prozess vor dem Arbeitsgericht verloren, weil er nicht nachweisen konnte, dass er eine Ersatzkraft gesucht hat. Möchte man von der Teilzeit wieder in die Vollzeit wechseln, hat man darauf übrigens keinen direkten Anspruch. Bei gleicher Eignung muss der Arbeitgeber jedoch bei der Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle die interne Teilzeitkraft dem externen Bewerber vorziehen.

Wer eine Teilzeitstelle wünscht, trifft überraschend häufig auf Verständnis. Eine Befragung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) bei 2000 Unternehmen im Herbst 2001 ergab, dass 70 Prozent der Unternehmen den Wünschen der Mitarbeiter nach Teilzeitarbeit zugestimmt haben.

Flora Wisdorff

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false