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Arbeitsmarkt: Streit um Mindestlohn kommt wieder in Schwung

Nach dem Gerichtsurteil gegen den Post-Mindestlohn freuen sich Wirtschaftsminister Michael Glos und die Post-Konkurrenten.

Berlin - In der Regierung ist der Streit um den Mindestlohn erneut ausgebrochen, nachdem ein Berliner Gericht eine staatlich festgesetzte Lohnuntergrenze für die Briefzusteller-Branche für unzulässig erklärt hatte. Unionspolitiker forderten Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) auf, den Post-Mindestlohn aufzugeben. Der Medienkonzern Axel Springer, Haupteigentümer des Post-Konkurrenten Pin, erwägt nach dem Urteil eine Schadenersatzklage.

Scholz hatte am Freitag, wie berichtet, mit seiner Mindestlohn-Politik eine Schlappe erlitten: Der zum Jahreswechsel eingeführte Mindestlohn für den Briefsektor gilt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin nicht für die Wettbewerber der Deutschen Post AG und ist damit faktisch unwirksam. Zudem muss Scholz nun fürchten, dass er auch seine Gesetzentwürfe für Mindestlöhne in weiteren Branchen nicht wie geplant umsetzen kann.

Nach Auffassung des Gerichts darf ein vom Staat per Rechtsverordnung für allgemein verbindlich erklärter Mindestlohn keine anderen Tarifverträge verdrängen (VG 4 A 439.07). Genau das soll nach Scholz' Plänen aber möglich werden. Konkrete Bedeutung hat dies etwa für die Zeitarbeitsbranche. Dort droht ein von zwei Arbeitgeberverbänden und dem DGB beantragter Mindestlohn den Tarifvertrag eines dritten Arbeitgeberverbands auszuhebeln. Nach dem neuen Urteil wäre eine entsprechende Verordnung jedoch rechtswidrig.

Im konkreten Fall bedeutet der Richterspruch, dass die Wettbewerber der Deutschen Post AG ihren eigenen Tarifvertrag anwenden dürfen, den sie mit der 2007 gegründeten Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ) abgeschlossen haben. Danach müssen Mitgliedsfirmen im Arbeitgeberverband der Post-Wettbewerber ihren Briefzustellern Stundenlöhne von 6,50 Euro im Osten und von 7,50 Euro im Westen zahlen. Der Mindestlohntarifvertrag, den ein von der Deutschen Post dominierter Arbeitgeberverband mit der Gewerkschaft Verdi vereinbart hatte, sieht dagegen Stundensätze von bis zu 9,80 Euro vor.

Konkret erklärte das Gericht die Mindestlohn-Rechtsverordnung des Arbeitsministeriums für unzulässig, da sie den Verdi-Tarifvertrag auch für „alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer“ der Branche verbindlich mache. Damit habe der Minister die gesetzliche Ermächtigung überschritten. Denn diese erlaube „nur Verordnungen, die (überhaupt) nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen“, erklärte das Gericht. Zudem sieht es Anhaltspunkte, dass der Mindestlohn Postwettbewerber in ihrer Existenz bedroht. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) begrüßte das Urteil als einen „Sieg für den Wettbewerb“. Der Vorsitzende der CSU-Mittelstandsunion, Hans Michelbach, erklärte, der „schwere ordnungspolitische Fehltritt“ müsse zurückgenommen werden.

Das Arbeitsministerium legte Berufung gegen die Entscheidung ein. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts „weicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts ab“, hieß es im Ministerium. Trotz der Entscheidung des Berliner Gerichts bleibt der Mindestlohn für Briefzusteller zunächst in Kraft.

Die Post-Konkurrenz reagierte trotzdem erleichtert auf das Urteil. „Der überhöhte Monopolschutzlohn der Deutschen Post lag wie Blei auf unserer jungen Branche“, sagte Florian Gerster, Präsident des Arbeitgeberverbandes der Post-Wettbewerber. Der Medienkonzern Axel Springer sieht sich durch den Richterspruch ermutigt, seinerseits vor Gericht zu ziehen. „Die Möglichkeiten einer Schadensersatzklage sind durch das Urteil gewachsen“, sagte eine Springer-Sprecherin am Sonntag.

Der Mindestlohn und die damit verbundene Existenzkrise der Pin Group, einst größter Postwettbewerber, hatte für Springer bislang katastrophale Folgen. Durch Abschreibungen auf die Pin in Höhe von 572 Millionen Euro rutschte Springer in die roten Zahlen. Springer hatte im Dezember nach dem Beschluss des Bundestages für einen Mindestlohn angekündigt, sich aus der Pin Group zurückzuziehen und dem Unternehmen den Geldhahn zugedreht.

Bei Pin schöpft man nun neue Hoffnung. Bruno Kübler, Insolvenzverwalter der Pin-Holding, erklärte, die Gespräche mit drei Investoren bekämen nun neuen Schub. Ein Sprecher des niederländischen Post-Konzerns TNT sagte: „Dies ist ein guter Tag für das wirtschaftliche Klima in Deutschland.“

Die Gewerkschaft Verdi wertete das Urteil als „völlig unverständlich“. Vorstandsmitglied Andrea Kocsis warf dem Gericht vor, den Postwettbewerbern „Schützenhilfe“ beim Unterlaufen des gesetzlichen Mindestlohns zu leisten. Das Gericht habe „die Axt an alle Mindestlohnverordnungen gelegt“. HB/dpa

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Dietrich Creutzburg

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