zum Hauptinhalt

Arbeitsrecht: Besserer Schutz von Praktikanten wird nichts

Eigentlich sollten Praktikanten besser vor unfairen Arbeitsbedingungen geschützt werden. Doch für die aktuelle "Generation Praktikum" wird es in dieser Hinsicht wenig Hoffnung geben. Ein zäh ausgehandelter Kompromiss scheitert am Gezänk der Ministerien.

Ein verbesserter Schutz für Praktikanten rückt offenbar in weite Ferne. Der in zähen Verhandlungen erzielte Kompromiss zwischen Bundesarbeitsministerium und Bundesbildungsministerium ist nach einem Bericht des "Handelsblatts" geplatzt. "Wir werden nicht mittragen, dass Herr Scholz die Frist, in der Praktikanten im Nachhinein gegen eine zu niedrige Bezahlung klagen können, von zwei Monaten auf drei Jahre ausdehnen will", sagte der Sprecher von Bundesbildungsministerium Annette Schavan (CDU) dem Blatt. "Eine solche Regelung schafft keine fairen Praktika, sondern killt Praktika."

Seit dem Frühjahr bemüht sich Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) um eine Neuregelung der Arbeitsverhältnisse von Praktikanten. Hintergrund sind häufige Klagen, Praktikanten würden nicht ausgebildet, sondern als billige Arbeitskräfte benutzt. Auch würden sie vielfach nicht angemessen bezahlt.

Arbeitsminister wolle Klagefrist auf drei Jahre erhöhen

Bisher hat ein Praktikant nach Angaben des Bildungsministeriums die Möglichkeit, bis zu zwei Monate nach Ende des Praktikums gegen eine seiner Meinung nach zu niedrige Bezahlung zu klagen. Diese Frist wollte Scholz durch die Aufnahme ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) auf drei Jahre ausdehnen.

Weiterhin will Scholz im BGB ein Anrecht der Praktikanten auf angemessene Vergütung festschreiben sowie eine "Beweislastumkehr". Danach müsste im Streitfall der Arbeitgeber beweisen, dass es sich bei einer strittigen Beschäftigung um ein Praktikum und nicht um ein Arbeitsverhältnis gehandelt habe. Bislang liegt diese Pflicht bei den Hospitanten. (mhz/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false