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Arbeitsrecht: Unzureichende Deutschkenntnisse? Kündigung erlaubt

Das Bundesarbeitsgericht hat ein weitreichendes Urteil gefällt. Demnach dürfen Arbeitnehmer wegen mangelnder Sprachkenntnisse gefeuert werden.

Kann ein Arbeitnehmer deutsche Arbeitsanweisungen nicht lesen, darf ihm der Arbeitgeber die Kündigung schicken. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (2 AZR 764/08). Voraussetzung für eine rechtmäßige Kündigung ist allerdings, dass dem Mitarbeiter die Möglichkeit gegeben wurde, Deutsch zu lernen.

Die Richter urteilten, dass die Forderung nach Deutschkenntnissen legitim ist, wenn sie für die Arbeit notwendig sind. Dies habe mit Diskriminierung nichts zu tun.

Das Gericht bestätigte damit die Kündigung eines spanischstämmigen Produktionshelfers bei einem Automobilzulieferbetrieb in Nordrhein-Westfalen. Schließlich habe dieser 2001 eine Stellenbeschreibung unterschrieben, die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift verlangte.

Auf Kosten des Arbeitgebers besuchte er daraufhin einen Deutschkurs, Folgekurse lehnte er jedoch ab. Als seine Vorgesetzten merkten, dass er Arbeits- und Prüfanweisungen nicht verstehen konnte, drohten sie erst mit Kündigung – und sprachen diese schließlich aus.

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa

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