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Zeit für die Familie. Bis zu 32 Monate kann man ElterngeldPlus beziehen.

© Christian Charisius/dpa

Arbeitsrecht: Was bringt das ElterngeldPlus?

Welche Wege es gibt, Elternzeit und Job unter einen Hut zu bekommen, erklärt Marta Böning, Arbeitsrechtlerin beim DGB.

Unsere Leserin fragt: Ich bin schwanger und plane gerade mit meinem Partner, wie wir uns die Elternzeit aufteilen. Am liebsten würden wir beide nach einem halben Jahr 25 bis 30 Stunden in der Woche arbeiten. Haben wir darauf Anspruch? Was bietet uns das ElterngeldPlus?

Marta Böning vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) antwortet: Es gibt verschiedene Wege, Ihre Elternschaft und Berufstätigkeit in Einklang zu bringen: Sie können zeitgleich oder nacheinander in Elternzeit gehen, eine vollständige Auszeit nehmen oder begleitend zur Elternzeit in Teilzeit arbeiten.

Sorgeberechtigte Mütter und Väter haben bis zum achten Lebensjahr Ihres Kindes Anspruch auf je drei Jahre Elternzeit, die sie in bis zu drei Abschnitten nehmen können. Der Arbeitgeber kann Sie nicht in Elternzeit „schicken“, auch tritt die Elternzeit nicht von selbst ein. Sie müssen sie spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber anzeigen und die Dauer für die ersten zwei Jahre angeben. Die Zustimmung Ihres Arbeitgebers brauchen Sie nicht.

Vorausgesetzt Sie und Ihr Partner arbeiten seit mindestens sechs Monaten in einem Unternehmen mit mehr als 15 Arbeitnehmern, haben Sie während der Elternzeit ein einklagbares Recht auf Teilzeitbeschäftigung, im Monatsdurchschnitt zwischen 15 und 30 Wochenstunden. In Ihrem Antrag, den Sie spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn stellen müssen, geben Sie an, wie lange Sie in Teilzeit gehen wollen und wie Sie sich die Verteilung der Arbeitszeit wünschen. Ablehnen können Arbeitgeber diese Wünsche nur aus dringenden betrieblichen Gründen.

Mit dem ElterngeldPlus können Sie länger in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Aus einem Monat Basis-Elterngeld werden dann zwei Monate ElterngeldPlus – in denen Sie aber auch nur den halben Betrag des Basis-Elterngeldes erhalten. So können aus 14 Monaten Elterngeld für beide Eltern zusammen nun 28 Monate ElterngeldPlus werden. Bitte beachten Sie aber: Das beim ElterngeldPlus halbierte Basis-Elterngeld wird noch einmal reduziert um Ihr in Teilzeitarbeit erzieltes Einkommen. Zudem können Eltern den „Partnerschaftsbonus“ erhalten. Arbeiten Sie gleichzeitig in mindestens vier aufeinanderfolgenden Monaten im Schnitt 25 bis 30 Wochenstunden, hat jeder von Ihnen Anspruch auf vier weitere (hälftige) Monatsbeträge ElterngeldPlus, insgesamt also auf 32 Monate.

Wegen der komplexen Rechtslage sollten Sie sich bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle beraten lassen.

– Haben Sie auch eine Frage? Dann schreiben Sie uns: E-Mail: Redaktion.Beruf@tagesspiegel.de

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