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Frau am Pult. Professorin sein und Mutter - das ist häufig schwer zu vereinbaren.

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Arbeitsrecht: Wider Machos am Arbeitsplatz

Wie Frauen sich gegen Mobbing von Männern wehren können, erklärt der Berliner Arbeitsrechtler Christoph Abeln.

Unsere Leserin fragt: Ich bin Professorin an einer Berliner Hochschule in einem männlich dominierten Fachbereich. Nicht selten muss ich mir mehr oder weniger direkte Sprüche dazu anhören, dass eine Frau dort ja eigentlich nichts zu suchen hat. Daran habe ich mich fast gewöhnt. Jetzt bin ich schwanger und befürchte, dass ich meine Professur nicht weiter halten kann. Wie kann ich mich gegen solche Anfeindungen wehren und was kann ich tun, damit ich nach meiner Elternzeit nicht auf dem Abstellgleis lande?

Die Antwort des Experten: Diskriminierendes oder beleidigendes Verhalten der Kollegen aufgrund des Geschlechts ist eine Art von Mobbing. In von Männern dominierten Arbeitsbereichen leiden Frauen häufig unter abfälligen Bemerkungen. Daran sollten Sie sich aber keinesfalls gewöhnen: Erstellen Sie eine Liste, in der Sie genau festhalten, was, wann und wie problematisch war und ist. Dann sollten Sie das Gespräch mit den Kollegen suchen und sie auf ihr Fehlverhalten aufmerksam machen. Schließlich verstoßen sie gegen ihre amtlichen Pflichten wie Treue und Rücksichtnahme.

Haben Sie das Gefühl, Ihre Kollegen sind uneinsichtig und ändern ihr Verhalten nicht, dann suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Dienstherrn, dem Dekan Ihres Fachbereichs oder einer eventuell vorhanden Gleichstellungsbeauftragten. Schildern Sie anhand von Beispielen die Probleme und erwähnen Sie, dass das Gespräch mit Ihren Kollegen ergebnislos verlaufen ist. Ihr Dienstherr muss aufgrund seiner Fürsorgepflicht eingreifen. Er kann gegen die Mobber mit Disziplinarverfahren oder Versetzungen vorgehen. Wo vorhanden, kann auch der Personalrat um Mithilfe angerufen werden.

Bezüglich Ihrer Schwangerschaft und Elternzeit: Für Beamtinnen gilt die Mutterschutzverordnung. Dort sind Ihre Rechte hinsichtlich Stillmöglichkeiten, Teilzeitbeschäftigung oder Entlassung geregelt. Zur Rückkehr in Ihre jetzige Position: Viele Hochschulen bieten Mentoring-Programme für Nachwuchswissenschaftlerinnen an, um ihre Einrichtungen an der Spitze weiblicher zu machen. Das Bundesforschungsministerium hat ein Professorinnen-Förderprogramm aufgelegt.

Informieren Sie sich über die Angebote Ihrer Universität und bleiben Sie in der Elternzeit mit Ihren Vorgesetzten im Austausch. Arbeitsrechtlich gesehen haben Sie einen Anspruch darauf, Ihre bisherige Position zurückzuerhalten – wenn keine dringenden betrieblichen Erfordernisse dagegen sprechen.

– Haben Sie auch eine Frage? Dann schreiben Sie uns: E-Mail: Redaktion.Beruf@tagesspiegel.de

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