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Wirtschaft: Arzneimittel unter Verdacht: Interview: "Beim ersten Toten hätte der Vorstand handeln müssen"

Anleger-Anwalt über kursrelevante Risiken und SchadenersatzHerr Rotter, hätte Bayer seine Ad-hoc-Mitteilung zum Rückzug von Baycol/Lipobay früher veröffentlichen müssen und nicht erst einen Tag vor der Zwischenbilanz?Wenn Bayer früher gewusst hat, dass ein Hauptumsatzträger gefährliche Nebenwirkungen hat, dann hätte der Konzern seine Aktionäre früher informieren müssen.

Anleger-Anwalt über kursrelevante Risiken und Schadenersatz

Herr Rotter, hätte Bayer seine Ad-hoc-Mitteilung zum Rückzug von Baycol/Lipobay früher veröffentlichen müssen und nicht erst einen Tag vor der Zwischenbilanz?

Wenn Bayer früher gewusst hat, dass ein Hauptumsatzträger gefährliche Nebenwirkungen hat, dann hätte der Konzern seine Aktionäre früher informieren müssen. Das schreibt das Wertpapierhandelsgesetz vor: Kursrelevante Tatsachen müssen sofort mitgeteilt werden. Auch schon der Verdacht auf gravierende Probleme ist kursrelevant.

In den USA sind offenbar schon seit Jahren Todesfälle im Zusammenhang mit dem Medikament aufgetreten...

Sollte dies bewiesen werden, hätte Bayer schon beim ersten Todesfall hellhörig werden müssen und nicht bis zum 31. warten dürfen. Es spricht viel dafür, dass man zu lange gewartet hat. Anleger, die erst in den vergangenen Monaten Bayer-Aktien gekauft haben, tragen jetzt den Schaden.

Können sie auf Schadenersatz klagen?

Das prüfen wir zurzeit zusammen mit unseren Kollegen in den USA. Wenn Bayer tatsächlich erst am Mittwoch erfahren hat, dass Baycol/Lipobay so gefährlich sein kann, dann ist alles in Ordnung. Ist das nicht der Fall, wird es Klagen geben.

Mit welchen Erfolgsaussichten?

Das ist schwer einzuschätzen. In den USA stehen die Chancen besser, weil es dort eine strengere Produkthaftung und restriktivere Börsengesetze gibt. Börsennotierte Unternehmen müssen bei fahrlässiger Täuschung der Anleger für Schäden haften.

Muss das deutsche Recht verschärft werden?

Wir plädieren für die Zulassung von Sammelklagen, damit die Streuverluste nicht so hoch sind. Viele Klagen fallen unter den Tisch, weil sie für Einzelkläger zu teuer sind. Die Industrie muss also nie fürchten, den Schaden komplett ersetzen zu müssen.

Anleger-Anwalt über kursrelevante Risiken

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