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Ein Warnschild an einem Container in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) im Zwischenlager des Atomlager-Betreibers Energiewerke Nord.

© dpa

Atom-Altlasten: Bundesregierung und Atom-Konzerne einig über Entsorgungspakt

Die Bundesregierung und die großen Stromkonzerne haben sich auf Details für den milliardenschweren Pakt zur Entsorgung der Atom-Altlasten verständigt

Der Staat kann mit den großen Energiekonzernen einen milliardenschweren Pakt zur Entsorgung der atomaren Altlasten abschließen. Die Bundesregierung und die vier Energieriesen Vattenfall, Eon, RWE und EnBW haben sich auf Details für einen Vertrag verständigt. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus Regierungskreisen in Berlin weiter erfuhr, lassen die Atom-Konzerne jedoch nicht - wie von der Politik angestrebt - alle noch anhängigen Klagen im Zusammenhang mit dem Atomausstieg fallen. Anhängig bleibt der Streit um die Brennelemente-Steuer, die Ende 2016 ausgelaufen ist.

Zudem hat der schwedische Staatskonzern Vattenfall vor einem Schiedsgericht in den USA auf 4,7 Milliarden Euro Entschädigung geklagt. Hintergrund für diese Haltung dürfte insbesondere der hohe Streitwert dieser Klagen sein. Die Koalitionsfraktionen Union und SPD sowie die Grünen hatten die Bundesregierung aufgefordert, sich in den Verhandlungen mit den Energiekonzernen für die Rücknahme aller Klagen der Versorger einzusetzen. Dies ist laut Koalitionskreisen nicht gelungen. Mehrere andere Klagen gegen den Staat lassen die Stromriesen dagegen - wie zuvor angekündigt - fallen.

Der Entsorgungspakt sieht vor, dass der Staat den Konzernen die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls abnimmt. Dafür sollen die Stromkonzerne bis zum Jahr 2022 rund 23,55 Milliarden Euro in bar - einschließlich eines Risikoaufschlags am 1. Juli 2017 - an einen staatlichen Fonds überweisen, der die Zwischen- und Endlagerung des Strahlenmülls managt. Der Vertrag solle unmittelbar nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes unterzeichnet werden, hieß es. Zuvor müsse die EU-Kommission grünes Licht geben. Die erforderliche beihilfenrechtliche Genehmigung werde im Frühjahr erwartet. (dpa)

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