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Die Energiekonzerne müssen keine Brennelementesteuer zahlen.

© dpa

Atomkraftwerke: Europäischer Gerichtshof billigt Brennelementesteuer

Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Brennelementesteuer gebilligt. Für die Energiekonzerne ist das eine Schlappe - sie hatten gehoffte, bereits gezahlte Steuern zurückerstattet zu bekommen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Brennelementesteuer gebilligt. Es handelt sich weder um eine unzulässige Strom- noch um eine unzulässige Verbrauchssteuer, wie der EuGH am Donnerstag in Luxemburg entschied. Die Steuer sorgt seit ihrer Einführung 2011 für Unmut bei den Betreibern von Atomkraftwerken, angerufen hatte den EuGH das Finanzgericht Hamburg.

Für die Energieversorger wie Eon und RWE bedeutet das eine Schlappe. Sie hatten darauf gesetzt, bereits gezahlte Steuern in Höhe von über zwei Milliarden Euro zurückerstattet zu bekommen.

AFP

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