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Wirtschaft: Auch die alte Koalition sah hier schon die Möglichkeit zu kassieren

CDU/CSU und FDP wettern derzeit höchst eindrucksvoll und zu Recht gegen die Pläne der SPD, die hier zu Lande immer zahlreicher werdenden Erben durch eine Höherbewertung des Grundbesitzes stärker zur Kasse zu bitten. Die Opposition sollte diese Kritik freilich nicht übertreiben.

CDU/CSU und FDP wettern derzeit höchst eindrucksvoll und zu Recht gegen die Pläne der SPD, die hier zu Lande immer zahlreicher werdenden Erben durch eine Höherbewertung des Grundbesitzes stärker zur Kasse zu bitten. Die Opposition sollte diese Kritik freilich nicht übertreiben. Vor drei Jahren hat auch die alte Koalition kräftig an der Erbschaftsteuer-Schraube gedreht. Wie heute den Sozialdemokraten ging es damals auch Schwarzgelb um die ebenso hehre wie im Detail stets nur sehr schwer zu definierende Gerechtigkeit. Mit dem Jahressteuergesetz 1997 musste nämlich die Anhebung der Erbschaftsteuer rückwirkend zum Jahresbeginn 1996 als verteilungspolitischer Ausgleich dafür herhalten, dass die vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig beurteilte Vermögensteuer nicht nur für betriebliches, sondern auch für privates Vermögen entfiel. Ziel war dabei, das Erbschaftsteueraufkommen von 3,6 Milliarden Mark im Jahr 1995 auf sechs Milliarden Mark anzuheben. Das wurde freilich zunächst nicht erreicht, weil die Finanzverwaltung die Umstellung der Immobilienbewertung nur allmählich schaffte.

Das Erbschaftsteueraufkommen kam daher erst langsam ins Laufen. So stieg das Aufkommen 1997 gerade einmal um 0,2 Prozent auf 4,1 Milliarden Mark. 1998 betrug die Steigerungsrate dann aber schon 18,5 Prozent. 1999 wird ein Plus von 22 Prozent auf 5,9 Milliarden Mark erwartet. Erst 2000 dürfte die Erbschaftsteuer nach der jüngsten Steuerschätzung mit einem Zuwachs von 5,2% auf knapp 6,2 Milliarden Mark die ursprüngliche Zielmarke von sechs Milliarden Mark übersteigen.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 verletzte die alte Bewertung des Grundgesetzes mit den extrem niedrigen Einheitswerten und des Geldvermögens mit den wesentlich höheren Verkehrswerten zum Zeitpunkt des Erbfalls den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes. Die Wertansätze für Immobilien streuten zwischen drei und 30 Prozent der Marktwerte und erreichen im Schnitt nur 15 Prozent. Nach dem neuen Bewertungsrecht werden nun bei bebauten Grundstücken 50 bis 55 Prozent und bei unbebauten Grundstücken 72 Prozent erreicht.

Bei welchen Werten rot-grün landen wird, ist noch offen. Der Leitantrag des SPD-Präsidiums für den heute beginnenden Parteitag verweist auf die Expertenkommission von Bund und Ländern, die bereits fleissig am Werk ist. Ferner soll es für "nahe Angehörige" ausreichende Freibeträge geben. Zur Zeit beträgt der persönliche Freibetrag für Ehepartner 600 000 Mark. Zusätzlich wird ein Versorgungsfreibetrag von 500 000 Mark gewährt. Für Kinder belaufen sich die Freibeträge auf je 400 000 Mark. Zudem verspricht der Leitantrag, dass "mögliche Probleme beim Generationenwechsel in der mittelständischen Wirtschaft" berücksichtigt würden. Das ist zweifellos der neuralgischste Punkt. Denn schon heute leiden die kleinen und mittleren Firmen unter der letzten Reform.

Reinhard Uhlmann

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