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Wirtschaft: Auf dem "grauen Kapitalmarkt" werden unerfahrene Anleger um ihr Kapital gebracht

Das prominenteste Opfer ist der ehemalige französische Weltmeistertrainer: Aimé Jacquet hatte seine Ersparnisse einem windigen Finanzberater anvertraut. Irgendwann war das Geld dann verschwunden.

Das prominenteste Opfer ist der ehemalige französische Weltmeistertrainer: Aimé Jacquet hatte seine Ersparnisse einem windigen Finanzberater anvertraut. Irgendwann war das Geld dann verschwunden. Pünktlich zur Fußball-Weltmeisterschaft im Juli 1998 wurde der Täter, ein Versicherungsmakler, zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Jacquet wird sein sauer Erspartes wohl zurückerhalten.

Damit erginge es ihm besser als den meisten Opfern des "grauen Kapitalmarkts": Zwischen 40 bis 60 Mrd. DM, schätzen Verbraucherverbände, werden in diesem Jahr aus den Taschen leichtgläubiger Privatanleger auf Nimmerwiedersehen verschwinden. Hinzu kommt ein Schaden von etwa 50 Mrd. DM, den Banken und der Fiskus erleiden. Das Bundeskriminalamt befürchtet sogar ein "wachsendes Problem": Euro-Angst, Renten-Phobie und Schwarzgeld-Dschungel treiben immer mehr Deutsche in die Klauen von "grauen" Geschäftemachern, die ihrer Kundschaft traumhafte Renditen für spekulative Finanzanlagen versprechen. Seit vergangenem Herbst hat sich nun vieles geändert: Ein paar Tausend graue Finanzdienstleister wurden Mitglied in der deutschen Einlagensicherung. Diese war bislang exklusiv den Banken vorbehalten - und mittelbar deren Kunden.

Seit der Novellierung des Kreditwesengesetzes (KWG) und der Umsetzung von drei Richtlinien der Europäischen Union ist ein Teil des grauen Kapitalmarktes quasi legalisiert worden. Insbesondere Wertpapierfirmen werden zukünftig ähnlich wie Banken beaufsichtigt. Gleichzeitig setzt das KWG mäßige Mindeststandards für die Zulassung von ex-"Grauen"; so muss der Nachweis über die "erforderlichen Mittel" für den Geschäftsbetrieb erbracht und die "Zuverlässigkeit" der Antragsteller belegt werden. Nach der Erstzulassung überwacht nun das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen die Geschäftspraxis solcher Finanzdienstleister, die Wertpapier-, Derivat- oder Termingeschäfte anbieten. Trotz aller Mängel sind Kreditwesengesetz und Bundesaufsicht ein allererster Schritt in Richtung eines soliden Finanzplatzes, auch außerhalb von Banken und Sparkassen. Aus dem bisher unorganisierten grauen Markt gingen daraufhin rund 6500 "ernsthafte Anträge" im Berliner Bundesaufsichtsamt ein. Rund 2500 von ihnen unterliegen jetzt der Kontrolle des Amtes, die meisten anderen Firmen haben ihre Anträge doch wieder zurückgezogen. Das Problem: Niemand kann sicher sein, was aus diesen Unternehmen wird. Einige wechseln in Geschäftsbereiche, für die sie keine Erlaubnis brauchen - wie etwa die Vermittlung von Krediten, Versicherungen, Bausparverträgen oder Unternehmensbeteiligungen. Andere ändern ihren Firmennamen und wechseln in die Illegalität. Für die vom Bundesaufsichtsamt abgesegneten Finanzdienstleister wurde schon vorab eine Einlagensicherung geschaffen, wie sie bisher lediglich für Kreditinstitute existiert. Der Sicherungsfonds ist als unselbstständiges Sondervermögen bei der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angesiedelt. Je nach Firmentyp wird von den Finanzdienstleistern ein Jahresbeitrag zwischen 0,1 und einem Prozent des Eigenkapitals erhoben - mindestens jedoch knapp 1500 DM. Mit diesen Einnahmen will der "graue" Einlagensicherungsfonds in der Zukunft im Krisenfall die Gelder der Kunden schützen - immerhin bis zu maximal 20 000 Euro pro Kopf, umgerechnet knapp 40 000 DM. Abgesichert sind nach Angaben der Kreditanstalt zusätzlich und in gleicher Höhe auch veruntreute Aktien und Wertpapiere. Nicht geschützt ist der Anleger allerdings weiterhin gegen Kursverluste und Beratungsfehler.

Ob die Finanzausstattung des Sicherungsfonds in den ersten Jahren wenigstens bei kleineren Firmenpleiten ausreichen wird, muss abgeartet werden. Ohnehin klafft eine Lü-cke im System: Eine Großpleite dürfte alle Sicherungen durchbrennen lassen. Und wie bei den oft bewährten Sicherungsnetzen der privaten Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken steht letztlich der Staat in der Pflicht, eingetretene Risiken abzufedern.

Trotzdem bildet die Mitgliedschaft in der Einlagensicherung nun aus Verbrauchersicht den neuen Mindeststandard. Finanzdienstleister aller Art, die kein solches Verbraucherschutz-Siegel vorweisen können, sollten sicherheitshalber gemieden werden. Andererseits reicht die Mitgliedschaft in der Einlagensicherung als Vertrauensbeweis nicht aus. Hohe Zinsversprechungen müssen immer kritisch hinterfragt werden.

Auch auf dem grauen Markt gibt es nicht nur Hasardeure, aber mehr als genug. Daran wird auch die Bundesaufsicht in ihrer aktuellen Form nichts ändern können. So schafft die begrenzte Einlagensicherung den Verbrauchern einen, wenngleich bescheidenen Schutz. Anderseits wurde ein Deckmantel aus formaler Bundesaufsicht und "grauem" Sicherungsfonds gewoben, der sich - dünn wie er in Wirklichkeit ist - vollmundig von Finanzdienstleistern vermarkten lässt. Zwar darf weder mit der Zulassung durch die Berliner Aufsicht noch mit der Mitgliedschaft in der Einlagensicherung geworben werden, aber ein zarter Hinweis im Verkaufsgespräch dürfte viele Verbraucherzweifel hinwegfegen.

Zudem entdeckten Marktbeobachter manchen Finanzverkäufer, der mit einer letztlich aussichtslosen Anmeldung beim Bundesaufsichtsamt und der damit verbundenen vorläufigen Zulassung wirbt - und manchen, der erst gar nicht nach solch einem Deckmäntelchen strebt. Ohnehin bleiben von der gräulichen Legalisierungswelle schätzungsweise 100 000 Finanzmakler gänzlich unberührt. Ihnen genügt weiterhin eine belanglose Anmeldung bei einem lokalen Gewerbeaufsichtsamt, um ihr Geschäft auszuüben.

Potenzielle Kunden von grauen oder ex-grauen Finanzdienstleistern sollten auf jeden Fall einen Blick auf die etablierten Banken und deren Zinssätze zu werfen. Renditeversprechen oberhalb der banküblichen Höchstmarken sollten Misstrauen wecken - selbst wenn sie von beaufsichtigten Anlageverkäufern vorgetragen werden. Zur Zeit liegt die Schmerzgrenze schon bei etwas über fünf Prozent Jahreszins. Soviel zahlen manche Banken und Sparkassen für vierjährige, größere Sparanlagen - mehr kann von Übel sein.

Hermannus Pfeiffer

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