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Wirtschaft: Aufbewahrung des Autoschlüssels: Nicht in den Briefkasten

Wer den Schlüssel seines Autos in einem ungesicherten Briefkasten deponiert, hat bei Diebstahl seines Wagens keinen Anspruch auf Versicherungsschutz. Mit diesem in dieser Woche bekannt gewordenen Urteil wies das Kölner Oberlandesgericht die Klage eines Autofahrers wegen dessen grober Fahrlässigkeit zurück (AZ: 9 U 65 / 00).

Wer den Schlüssel seines Autos in einem ungesicherten Briefkasten deponiert, hat bei Diebstahl seines Wagens keinen Anspruch auf Versicherungsschutz. Mit diesem in dieser Woche bekannt gewordenen Urteil wies das Kölner Oberlandesgericht die Klage eines Autofahrers wegen dessen grober Fahrlässigkeit zurück (AZ: 9 U 65 / 00).

Der Mann hatte am Abend vor einer geplanten Reparatur sein Auto auf dem Gelände einer Autowerkstatt abgestellt und den Schlüssel in einem ungesicherten, an der Wand angebrachten Außenbriefkasten eingeworfen. In der Nacht war der Wagen gestohlen worden.

Der Versicherte habe sorglos und leichtfertig gehandelt, urteilten die Kölner Richter. Der Briefkasten sei ebenso wie das Werksgelände frei zugänglich und nicht besonders gesichert gewesen. Zudem liege auf der Hand, dass potenzielle Diebe das Abstellen von Autos und das Einwerfen von Schlüsseln beobachten können.

Den Versicherten entlaste auch nicht, dass ein solches Verfahren der Fahrzeugübergabe nicht unüblich und möglicherweise mit der Werkstatt abgesprochen sei. Die konkrete Prüfungspflicht, ob der Autoschlüssel sicher aufbewahrt sei, obliege dem Versicherungsnehmer.

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