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Ausbildungsjahr 2012: Nicht mehr als 40 Stunden die Woche

Das neue Ausbildungsjahr beginnt - mehr als 25 000 Berliner und Brandenburger sind dabei. Einige Hinweise zum Start ins Berufsleben.

Über 25 000 Jugendliche aus Berlin und Brandenburg beginnen diesen Sommer eine Ausbildung. Zum Ausbildungsstart stellen sich eine Menge Fragen.

AUSBILDUNGSVERTRAG

Der Ausbildungsvertrag muss vor Beginn der Ausbildung schriftlich abgeschlossen werden. Jugendliche, die unter 18 Jahre alt sind, benötigen für den Abschluss des Ausbildungsvertrages eine ärztliche Bescheinigung, dass sie in den letzten vierzehn Monaten untersucht wurden. Außerdem braucht man die Sozialversicherungsnummer. Sie steht im Sozialversicherungsausweis, der bei der Krankenkasse beantragt werden kann.

VERGÜTUNG

Binnenschiffer waren zuletzt mit 988 Euro in Westdeutschland die am besten verdienenden Azubis. Am wenigsten bekommen die Friseure in Ostdeutschland – 269 Euro. Für viele Azubis ist die Vergütung in Tarifverträgen festgelegt. Besteht kein Tarifvertrag, muss die Vergütung „angemessen“ sein. Das bedeutet, dass sich der Lohn an branchenüblichen Tarifverträgen orientieren muss. In einer normalen dualen Ausbildung hat man Anspruch auf mindesten 80 Prozent der üblichen tariflichen Vergütung. In einer überbetrieblichen Ausbildung besteht Anspruch auf 55 Prozent. Rund ein Drittel aller Berliner Azubis befinden sich in einer überbetrieblichen Ausbildung.

PROBEZEIT

Während der Probezeit können sowohl Betrieb als auch Azubi das Beschäftigungsverhältnis ohne weitere Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Die Probezeit dauert einen bis maximal vier Monate. Die genaue Länge wird im Ausbildungsvertrag festgehalten.

ABGABEN

Von einem Einkommen von 400 Euro an muss man Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Wer mehr als 911,43 Euro im Monat verdient, ist steuerpflichtig.

FINANZIELLE HILFEN

Es besteht die Möglichkeit bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen. Minderjährige Auszubildende haben nur Anspruch auf Hilfe, wenn sie ein Kind haben, verheiratet sind oder nicht zu Hause wohnen können, weil der Weg zur Arbeit zu weit ist.

KINDERGELD

Eltern von Azubis, die unter 25 Jahre alt sind, erhalten weiterhin Kindergeld. Wenn der Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnt und diesen keine Kosten anfallen, müssen die Eltern ihm das Kindergeld auszahlen.

ÜBERSTUNDEN

Überstunden müssen mit einem Überstundenzuschlag vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden. Minderjährige dürfen maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten, 18-Jährige nicht mehr als 48 Stunden. Im jüngsten Ausbildungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) gaben 40 Prozent der Befragten an, oft Überstunden zu leisten. 18 Prozent erhielten dafür keinen Ausgleich. Die meisten unbezahlten Überstunden leisten Azubis in der Gastronomie.

URLAUB

Die Höhe des Urlaubsanspruchs ist im Ausbildungsvertrag festgelegt. Dabei haben 15-Jährige Anspruch auf mindestens 30 Tage, 16-Jährige auf 27 Tage, 17-Jährige auf 25 Tage und Volljährige auf 24 Tage. Mindestens zwei Wochen des Urlaubs müssen am Stück gewährt werden.

Weitere Fragen beantwortet „Dr. Azubi“, der Online-Beratungsservice des DGB:. http://www2.dgb-jugend.de. Auch bei der Industrie- und Handelskammer können Azubis anrufen, wenn sie Hilfe brauchen (Tel.: 31510-0). Bei Fragen zu Steuern oder Kindergeld kann man sich an die Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine wenden: www.Beratungsstellensuche.de. Annika Waymann

Annika Waymann

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