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Wirtschaft: Ausländer erfinden für Deutschland

Anmeldungen beim Patentamt erreichen einen Rekordstand – nur den Deutschen fällt nicht mehr viel ein

Münche n/Berlin (nad/Tsp). Deutsche Erfinder melden immer weniger Patente an. Zwar stieg die Gesamtzahl der Patent und Markenanmeldungen im vergangenen Jahr auf eine neue Höchstmarke. Insgesamt seien 134 062 Anmeldungen nach 127 428 im Vorjahr registriert worden, teilte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) am Freitag in München mit. Doch nahm die Zahl der Anmeldungen heimischer Erfinder leicht ab, die der Patentanmeldungen aus dem Ausland wuchs dagegen kräftig auf 70 618.

Allein 51 513 Patente seien von inländischen Unternehmen, Hochschulen und Einzelerfindern gekommen, berichtete der Präsident des Amtes Jürgen Schade. Dabei liege Bayern mit rund 28 Prozent der Anmeldungen im Bundesvergleich an der Spitze, gefolgt von Baden-Württemberg (rund 25 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (rund 18 Prozent). Das DPMA verzeichnete im vergangenen Jahr zudem 57 416 nationale Markenanmeldungen. Nach Schades Worten hat das Ende der Boomphase am Neuen Markt und in der Internet-Branche sowie die Verlangsamung des globalen wirtschaftlichen Wachstums dazu geführt, dass sich die Markenanmeldungen wieder auf dem Niveau von 1997 stabilisiert hätten. Die meisten Patente meldeten im vergangenen Jahr die Konzerne Siemens (3828 Patente), Robert Bosch (3205 Patente) und Infineon (1882 Patente) an. Zu den Unternehmen mit den meisten Anmeldungen zählen ferner Volkswagen, Bayer und Daimler-Chrysler.

Die EU-Wirtschaftsminister hatten sich erst vor zehn Tagen auf die wesentlichen Grundzüge eines EU-weit gültigen Patents geeinigt. Bereits seit mehreren Jahren hatte es Verhandlungen über einen kostengünstigeren Urheberschutz für gewerblich anwendbare technische Erfindungen gegeben. Bislang mussten europäische Unternehmen aufgrund der umfangreichen Übersetzungen in alle europäischen Sprachen im Durchschnitt 50 000 Euro für eine Patenterteilung zahlen und hatten dadurch einen klaren Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu amerikanischen oder japanischen Antragstellern.

Das neue Gemeinschaftspatent des Europäischen Patentamts (EPA) in München soll nur auf Deutsch, Englisch und Französisch erteilt werden. Da künftig lediglich die einzelnen Schutzansprüche in die Sprachen jener EU-Staaten übersetzt werden müssen, sollen sich die Kosten eines Patents um rund 50 Prozent reduzieren. Zudem sollen die Antragsteller innerhalb der zweijährigen Übersetzungsfrist ausreichend Zeit haben, ihre Produkte auf dem jeweiligen Markt zu testen. Der EU-Kompromiss beinhaltet zudem die Etablierung eines zentralen EU-Patentgerichtshofes in Luxemburg.

Das Europäische Patentamt in München war in den vergangenenen Jahren wegen der Erteilung eines Patentes auf gentechnisch veränderte menschliche Embryonen heftig unter Beschuss geraten. Das EPA hatte das Patent EP 695 351 bereits im Dezember 1999 erteilt. Patentinhaber ist die schottische Universität Edinburgh, die einen Exklusivvertrag mit der australischen Biotech-Firma Stem Cell Sciences (SCS) hat. Die SCS-Forscher versuchen, Zellen gentechnisch so zu verändern, dass sie sich zum Beispiel für Gentherapien oder zum Testen von Arzneimitteln eignen. Doch das Patent ermögliche es, entsprechende Veränderungen an menschlichen Zellen vorzunehmen, warnte Greenpeace im Februar 2000 und setzte damit eine heftige Debatte über die Patentierbarkeit von Genen in Gang.

Das EPA bestätigte nur kurze Zeit später, das Patent auf gentechnisch veränderte menschliche Embryonen versehentlich erteilt zu haben. Im Juli vergangenen Jahres hat es das umstrittene Patent nach einem Einspruchsverfahren stark eingeschränkt. Es bezieht sich jetzt nur noch auf adulte Stammzellen, embryonale Stammzellen wurden aus dem Patent herausgenommen.

Ein Patent bedeutet die ausschließliche, zeitlich begrenzte Befugnis, eine Erfindung zu nutzen. Es beinhaltet das Recht, Lizenzen zu verkaufen und soll Erfinder und Unternehmen zu technischen Innovationen anregen. Aufgrund der hohen Entwicklungskosten für Medikamente spielen Patente für Pharmaunternehmen eine besondere Rolle. Nur so lange ein Patent läuft, sind die Hersteller vor der Konkurrenz durch günstigere Nachahmermedikamente, so genannte Generika, geschützt. Die maximale Schutzfrist beträgt zwanzig Jahre.

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