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Wirtschaft: Ausweg aus der Steuerfalle

DÜSSELDORF (kun/HB). Wer in die Steuerfalle des Bundeskabinetts gelaufen ist und nach dem 22.

DÜSSELDORF (kun/HB). Wer in die Steuerfalle des Bundeskabinetts gelaufen ist und nach dem 22. Juni einen Lebensversicherungsantrag unterschrieben hat, kann sich problemlos ohne finanzielle Nachteile von dem Vertrag lösen. Das erklärte am Donnerstag Wolfgang Scholl, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, dem "Handelsblatt".

Das Kabinett hatte beschlossen, daß alle nach dem 22. Juni geschlossenen Lebensversicherungsverträge besteuert werden sollen, wenn sie eine Einmalauszahlung vorsehen oder zumindest ein Wahlrecht des Kunden enthalten (entweder Rente oder eine Einmalauszahlung). In Unkenntnis dieses Kabinettsbeschlusses haben, so vermuten es Branchenvertreter, aber in den vergangenen Tagen noch Zehntausende Kunden eine neue Kapitallebensversicherungs-Police beantragt.

"Die Kunden können ein gesetzliches Widerspruchsrecht geltend machen", sagt Versicherungsexperte Wolfgang Scholl. "Bei Antragstellung sind die Gesellschaften verpflichtet, umfassende Verbraucherinformationen zu geben. Dazu gehören auch steuerliche Regelungen, die den Vertrag betreffen." Unterblieb die Information über den Steuer-Stichtag, so können Kunden laut Scholl sofort dem Vertrag widersprechen. Das sei auch noch nach Erhalt der Police möglich - innerhalb einer Frist von 14 Tagen. Der Widerspruch sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden, und zwar mit Hinweis auf Paragraph 5a des Versicherungsvertragsgesetzes. Wer die konkreten Steuerpläne abwarten wolle, sollte sich, so Scholl, eine schriftliche Zusicherung geben lassen, daß eine spätere Aufhebung bei voller Prämienrückzahlung möglich ist.

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