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Autokrise: Wirtschaftsminister: keine Sonderbehandlung für Opel

Gleiches Recht für alle? Die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern haben sich gegen eine Sonderbehandlung angeschlagener Unternehmen wie Opel bei der Vergabe von Staatshilfen ausgesprochen.

Die Ressortchefs der Länder stellten sich am Dienstag klar hinter das Vorgehen der Bundesregierung im Streit um Milliardenhilfen für den Autobauer. "Gravierende Wettbewerbsverzerrungen müssen vermieden werden", erklärte Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) nach dem Treffen mit seinen Länder-Amtskollegen. Grundlage für staatliche Hilfe müsse stets ein tragfähiges unternehmerisches Konzept der privaten Eigentümer sein.

Brandenburgs Ressortchef Ulrich Junghanns (CDU) als Vorsitzender der Ministerkonferenz erklärte: "Die Großen dürfen nicht anders behandelt werden als die Kleinen." Auch sie müssten alle Voraussetzungen für Staatshilfen erfüllen. Junghanns sprach von einer Gratwanderung zwischen Hilfsanträgen eines Unternehmens und Wettbewerbsverzerrung. Umso wichtiger sei es, dass die Kriterien für die Vergabe von Staatshilfen eingehalten werden. Mit dem zweiten Konjunkturpaket können notleidende Firmen 115 Milliarden Euro vor allem an Bürgschaften sowie an Krediten nutzen.

Offene Fragen klären

Guttenberg bekräftigte, vor einer Entscheidung über Hilfen für Opel müssten die offenen Fragen geklärt werden. Auch müsse klar sein, wie sich der amerikanische Opel-Mutterkonzern General Motors (GM) und die US-Regierung aufstellen. Es gebe nicht furchtbar viel, aber genügend Zeit zur Prüfung. Der Bund könne auch begleitend tätig sein bei der Investorensuche. Junghanns sagte: "Wir stimmen mit dem Bundesminister überein in seiner Vorgehensweise."

Auf die Frage, ob Opel ein "systemrelevantes" Unternehmen sei, mahnte Guttenberg ein "Höchstmaß an Vorsicht" an. Es gebe unterschiedliche Auffassungen. Als "systemrelevant" gilt ein Unternehmen, wenn ein Zusammenbruch eine ganze Branche oder gar Volkswirtschaft schwer beschädigen würde.

Insolvenz als Chance?

Guttenberg und Junghanns verwiesen grundsätzlich auf die Chancen der Insolvenz, ohne Opel in diesem Zusammenhang konkret zu erwähnen. Das Insolvenzrecht sei Gestaltungsrecht und dürfe nicht mit dem "Stigma des Abschreckens" versehen werden, sagte Junghanns. Nach den Worten von Guttenberg muss die Insolvenz-Frage allgemein debattiert werden. Er wolle auf die möglichen positiven Auswirkungen der Insolvenzordnung hinweisen: "Ich verbinde das gezielt nicht mit der Frage Opel oder auch Schaeffler/Conti", betonte Guttenberg.

Das Wirtschafts- und das Justizministerium wurden im Zusammenhang mit dem Banken-Enteignungsgesetz vor etwa drei Wochen vom Bundeskabinett beauftragt, neue Möglichkeiten zur Rettung von Unternehmen zu entwerfen. Es geht um ein "Restrukturierungsmodell", das "eine nachhaltige Sicherung der Finanzmarktstabilität ermöglichen soll und sich unterhalb der Schwelle der Enteignung" bewegt. Laut Guttenberg wird in den nächsten Tagen der erste Entwurf mit dem Justizministeriums abgestimmt. Er bekräftigte die Idee, das Insolvenzrecht auch zu erweitern - etwa über eine "eingeschränkte Insolvenz". Diese Gedanken seien aber noch nicht sehr konkret.

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