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Wirtschaft: Autoversicherer dürfen ihren Kunden keinen neuen Versicherungstypus aufzwingen

Das Oberlandesgericht Celle (OLG) entschied in einem Musterprozess gegen die VHV Autoversicherungs-AG (Az: 8 U 82/98). Der Autoversicherer hatte im August 1996 seinen Kunden schriftlich mitgeteilt, er werde zum nächsten Fälligkeitstermin alle Haftpflicht-Versicherungen umstellen und statt des bis dahin üblichen PS-Tarifs den Typen-Tarif, der sich nicht mehr nach der Motorenstärke, sondern nach dem Fahrzeugmodell richtet, einführen.

Das Oberlandesgericht Celle (OLG) entschied in einem Musterprozess gegen die VHV Autoversicherungs-AG (Az: 8 U 82/98). Der Autoversicherer hatte im August 1996 seinen Kunden schriftlich mitgeteilt, er werde zum nächsten Fälligkeitstermin alle Haftpflicht-Versicherungen umstellen und statt des bis dahin üblichen PS-Tarifs den Typen-Tarif, der sich nicht mehr nach der Motorenstärke, sondern nach dem Fahrzeugmodell richtet, einführen. Die Einführung des Typen-Tarifs sollte nicht nur für Neuverträge, sondern auch für bereits bestehende Policen gelten. Die meisten anderen Versicherer hatten ihren Altkunden dagegen die Wahl gelassen, auf Wunsch den alten PS-Tarif fortzuführen - zumindest so lange, bis die Versicherten ihr Auto wechseln und daher sowieso ein neuer Vertrag nötig wird. Die alten PS-Tarife laufen zwar allmählich aus, sind aber noch nicht völlig vom Markt verschwunden.

Nicht so aber die VHV Autoversicherung. Trotz der Proteste jener Kunden, für die sich durch den Typen-Wechsel die Versicherung verteuerte, liess der Hannoveraner Versicherer keine Ausnahmen für seine Altkunden zu. Zu Unrecht, wie das OLG Celle in seinem jetzt veröffentlichten Urteil meint. Das Verhalten der Versicherung stellt nach Meinung der Richter eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, sieht der Verbraucherschutzverein (VSV), der das Urteil erstritten hat, eine Schadensersatzlawine auf den Versicherer zurollen. Nach Auffassung der Verbraucherschützer müsste die Versicherungsgesellschaft dann all jene Kunden entschädigen, die nach der Umstellung ihrer Versicherung höhere Beiträge zahlen mussten als vorher. Denn der Wechsel zu einer für sie günstigeren Versicherungsgesellschaft, die weiterhin den PS-Tarif anbietet, ist diesen Kunden deshalb verwehrt, weil alle Versicherer ihren Neukunden ausschließlich den Typen-Tarif anbieten. Der Schadensersatz, den die Kunden von der VHV Autoversicherung verlangen könnten, wäre die Differenz zwischen dem, was sie für ihren PS-Tarif zahlen müssten und dem, was sie für ihren Typen-Tarif zahlen. Doch noch steht eine endgültige Entscheidung aus. Die Versicherung kündigte am Dienstag an, sie wolle in die Revision zum Bundesgerichtshof gehen.

hej

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