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Baden-Württemberg: Urabstimmung im öffentlichen Dienst beginnt

Nach der Einigung im Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst der Kommunen im Südwesten beginnt nun die Urabstimmung über ein Ende des Streiks. Kern des Kompromisses sind 39 Wochenstunden statt 38,5 Stunden.

Stuttgart - Grundlage für das Votum der Gewerkschaftsbasis ist die Empfehlung der Großen Tarifkommission, die Einigung auf die 39-Stunden-Woche für alle 220.000 Beschäftigten bei Städten, Gemeinden und Landkreisen anzunehmen. Verdi-Verhandlungsführer Alfred Wohlfart rechnet mit einer hohen Zustimmung der Mitglieder. Notwendig sind 25 Prozent der abgegebenen Stimmen.

Mit einem Urabstimmungsergebnis wird für Montag gerechnet. Bis dahin wird es nach Wohlfarts Worten weiter zu Arbeitsniederlegungen kommen. Arbeitgeberchef Gerhard Widder hatte den sofortigen Stopp des Arbeitskampfes und der damit verbundenen Belastungen für die Bürger gefordert. Der Streik in den Kommunen hatte am 6. Februar begonnen.

In der Nacht zum Donnerstag hatte die 39-köpfige Große Tarifkommission der Gewerkschaft der Lösung mit nur einer Gegenstimme der Lösung zugestimmt. Wohlfart sprach zwar von einem "herben Kompromiss"; er hob aber hervor, dass die von den Arbeitgebern geforderte 40-Stunden-Woche abgewehrt und damit der Abbau von 5000 Stellen verhindert worden sei. Arbeitgeberchef Widder nannte den neuen Tarifvertrag einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Er betonte aber auch, das Thema Arbeitszeitverlängerung bleibe weiter auf der Agenda. Einerseits könnten dadurch die öffentlichen Betriebe im Vergleich zu den privaten wettbewerbsfähig bleiben, andererseits könne der Service für den Bürger trotz des notwendigen Stellenabbaus in bewährter Qualität aufrechterhalten werden.

Die Verhandlungen, denen Mitte März eine gescheiterte Schlichtung voraus gegangen war, drohten auch am Mittwoch zeitweise erneut zu platzen. So hatte es im Arbeitgeberlager insbesondere von Vertretern kleiner Landkreise Bedenken gegen das Arbeitszeitvolumen gegeben. Die von den Arbeitgebern geforderte Klausel, nach der sie im Fall einer aus ihrer Sicht günstigeren, zwischen ihrem Spitzenverband und ver.di vereinbarten Arbeitszeit diese übernehmen können, brachte die Verhandlungen fast zum Scheitern. ver.di stimmte dem nur zähneknirschend zu.

Die Stuttgarter Einigung ist die dritte nach den Abschlüssen in Hamburg und Niedersachsen mit einem Arbeitszeitvolumen von 38,8 beziehungsweise 38,9 Wochenarbeitsstunden. Im Gegensatz zu der baden-württembergischen Lösung sahen diese Abschlüsse Staffelungen der Arbeitszeit für die kommunalen Beschäftigten nach Vergütung, Alter und Familienstand vor. (tso/dpa)

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