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BAFIN: Eifrige Aufseher

AUFGABEN Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) teilt sich die deutsche Bankenaufsicht mit der Bundesbank. Letztere ist dabei für die laufende Überwachung zuständig, die Bafin regelt hoheitliche Aufgaben wie die Genehmigung und Schließung von Banken, entscheidet aber auch über die „Geschäftsleitereignung“ der Bankvorstände.

AUFGABEN

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) teilt sich die deutsche Bankenaufsicht mit der Bundesbank. Letztere ist dabei für die laufende Überwachung zuständig, die Bafin regelt hoheitliche Aufgaben wie die Genehmigung und Schließung von Banken, entscheidet aber auch über die „Geschäftsleitereignung“ der Bankvorstände. Bafin-Chef Jochen Sanio macht dabei gerne von seinen Vollmachten Gebrauch.

OPFER

Sanios Sorgfalt hat das Mutterinstitut der Weberbank, die West LB, schon mehrmals zu spüren bekommen. Die beiden letzten Chefs, Thomas Fischer und Jürgen Sengera, wurden beide auf Sanios Druck entlassen. Fischer soll Probleme im Aktienhandel verschleiert haben. Auch als vor wenigen Wochen die Mittelstandsbank IKB und die Sachsen LB wegen der US-Immobilienkrise in Schieflage gerieten, griff Sanio ein.

REFORM

Seit Beginn der Finanzkrise wird über eine Reform der Bankenaufsicht diskutiert. Bundeswirtschaftsminister Glos (CSU) will dabei die Bundesbank stärken. Finanzminister Steinbrück (SPD) will der Bafin größere Kompetenzen einräumen. Der Ausgang ist unklar. Zunächst soll deshalb nur eine neue Führungsstruktur der Bafin beschlossen werden. Ein fünfköpfiges Direktorium soll die Macht von Bafin-Chef Sanio begrenzen. stek

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