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BaFin: Lehman-Verluste können entschädigt werden

Einleger der Pleite-Bank Lehman Brothers haben eine Chance, Entschädigungen für ihre Verluste zu erhalten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat dafür am Dienstag die nötigen gesetzlichen Schritte eingeleitet.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat für die Lehman Brothers Bankhaus AG den Entschädigungsfall festgestellt und damit die Voraussetzung für die Entschädigung betroffener Anleger geschaffen. Das teilte die BaFin am Dienstag in Bonn mit. Damit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) greift.

Die Lehman Brothers Bankhaus AG gehört nach Angaben der BaFin nicht nur der EdB an, sie wirkt darüber hinaus auch am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mit. Nachdem die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, wird der Einlagensicherungsfonds von sich aus die Einleger der Bank im Namen der beiden Sicherungseinrichtungen anschreiben. 

Die BaFin musste den Entschädigungsfall feststellen, da die im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz festgeschriebene Sechs-Wochen-Frist nach Verhängung des Moratoriums gegen die Bank abgelaufen ist. Dieses war am 15. September 2008 erlassen worden und dauert seitdem an. Die BaFin hatte das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern. Dem Institut droht die Zahlungsunfähigkeit, nachdem mehrere Gesellschaften des Konzerns in den USA Gläubigerschutz beantragt hatten oder in Großbritannien unter Verwaltung gestellt worden waren. (kk/dpa)

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