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Wirtschaft: Bahn pokert um Immobilien

Übernahme von Lasten ist strittig

Berlin - Das Ringen zwischen Bund und Deutscher Bahn um die richtige Zuordnung von Immobilien innerhalb des Konzerns geht in eine neue Runde. Geklärt ist laut einem Brief von Finanzvorstand Diethelm Sack an Verkehrsstaatssekretär Jörg Hennerkes nur die Lage bei den sogenannten betriebsnotwendigen Grundstücken mit einem Buchwert von 500 Millionen Euro. Bei den übrigen Flächen mit einem Buchwert von zwei Milliarden Euro sieht Sack jedoch noch Gesprächsbedarf. Bahnchef Hartmut Mehdorn hatte im August auch deren Übertragung angeboten – falls damit verbundene Lasten wie Schulden übernommen würden. Dann könnten die nötigen Entscheidungen schnell fallen.

Winfried Hermann, Verkehrsexperte der Grünen, kritisierte die Forderung jedoch. Bis zur Sitzung des Verkehrsausschusses am kommenden Mittwoch müsse eindeutig klar sein, „dass die Immobilien ohne Bedingungen auf das Netz übertragen werden“, sagte Hermann dem Tagesspiegel. Die Opposition im Bundestag – Grüne, FDP und Linkspartei – hatten der Bundesregierung mit einem Untersuchungsausschuss zur Immobilienfrage gedroht. Auch bei Regierungsabgeordneten wurde Sympathie dafür geäußert. Im Mai war bekannt geworden, dass die Bahn bei vielen Gründstücken geltendes Recht nicht umgesetzt und sie bei der Holding gelassen hatte. Der Bund hatte aber im Zuge der Bahnreform festgelegt, dass betriebsnotwendige Grundstücke auf Infrastrukturtöchter wie die DB Netz AG, die das Schienennetz in Deutschland verwaltet, übertragen werden müssen. Pikant wurde die Auseindersetzung vor dem Hintergrund der Diskussion über die Privatisierung der Bahn. Hier ist der größte Streitpunkt, ob der Konzern die Infrastruktur behalten darf.

Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hatte Mitte September in einem Brief an Bahnchef Mehdorn geschrieben, er gehe davon aus, „dass nunmehr sämtliche bei der DB Holding verbliebenen Immobilien“ zunächst auf die DB Netz übertragen und später auf die weiteren Infrastrukturtöchter verteilt werden. Die von Mehdorn zuvor angeführten Folgebedingungen seien „nicht abschließend geprüft und somit nicht anerkannt“.

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